Angehörige und Betreuer
Menschen mit Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz sind im Laufe der Zeit immer weniger in der Lage, ihre eigenen Handlungen zu kontrollieren. Meist handeln dann Ehepartner, Kinder oder nahe Angehörige in ihrem Namen. Dabei gehen sie oft rechtliche Verpflichtungen ein, zu denen sie gar nicht berechtigt sind. Denn nur wer ein entsprechendes Vertretungsrecht hat, darf rechtswirksam für eine andere Person entscheiden. Eine Vollmacht hilft, hier vorzusorgen. Fehlt ein solches Dokument, wird das Gericht nötigenfalls einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin für bestimmte Aufgaben einsetzen. Wer die Pflege und Betreuung übernimmt, sollte sich über die dadurch entstehenden Pflichten im Klaren sein und wissen, welche Versicherungen schützen. Denn in bestimmten Fällen müssen Betreuer für Schäden haften, die ihr Schützling verursacht.
Häufig springen Angehörige ein, wenn Demenzkranke mit ihrem Alltag überfordert sind. Was viele dabei nicht wissen: Sie müssen von den Betroffenen bevollmächtigt oder als rechtliche Betreuer vom Gericht eingesetzt sein. Nur dann dürfen sie die Angelegenheiten ihrer kranken Angehörigen rechtswirksam in deren Sinn regeln.
Die Sorge um das Wohl Demenzkranker geht auch mit bestimmten Verpflichtungen einher. Wer beispielsweise aufsichtspflichtig ist, muss gegebenenfalls für Schäden geradestehen, die die Betroffenen verursachen. Erwachsene Kinder müssen ab einem bestimmten Einkommen Unterhalt zahlen, wenn ihre kranken Eltern die Kosten für das Pflegeheim oder eine andere Wohnform nicht allein aufbringen können.
Wenn Demenzkranke ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können und eine Vorsorgevollmacht oder andere Maßnahmen dies nicht auffangen, kann eine rechtliche Betreuung erforderlich sein. Diese vorsorglich beim Betreuungsgericht anzuregen, ist jedoch nicht möglich. Nur ein tatsächlich vorliegender Hilfebedarf rechtfertigt die Einsetzung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin.
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