Gesetzliche Leistungen
Wenn ein Mensch an Alzheimer erkrankt, stellen sich für die Betroffenen und ihre Angehörigen zahlreiche Fragen: Wie gehen wir als Familie mit der Situation um? Wer unterstützt uns, wenn der Vater, die Mutter oder die Tante dauerhaft hilfebedürftig wird? Und die wohl wichtigste: Wie können wir die Kosten für die Pflege aufbringen? Das soziale Sicherungssystem in Deutschland sieht für Demenzkranke bestimmte Leistungen vor, die ihre Behandlung, Betreuung und Pflege ermöglichen. Auch pflegende Angehörige können Unterstützung in Anspruch nehmen. Was wem gesetzlich zusteht, hängt vom konkreten Bedarf der Betroffenen ab. Erkrankte und deren Angehörigen können sich direkt bei ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung informieren. Im Zweifel helfen auch unabhängige Beratungsstellen, Pflegestützpunkte oder Anwälte für Sozialrecht weiter.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle Maßnahmen, die der Behandlung von Krankheiten dienen und im sogenannten Leistungskatalog stehen. Das gilt auch für Arztbesuche, verschreibungspflichtige Medikamente, therapeutische Maßnahmen oder Hilfsmittel, die im Zuge einer Demenz nötig sind. Die häusliche Krankenpflege ist ebenfalls abgedeckt – sofern sie verordnet wurde.
Wer an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankt, braucht früher oder später regelmäßig Unterstützung. Besteht voraussichtlich länger als ein halbes Jahr Pflegebedarf, übernimmt die Pflegeversicherung teilweise die entstehenden Kosten. Der Umfang hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit und der jeweiligen Pflegestufe ab. Menschen mit Demenz sollten diese deshalb regelmäßig prüfen lassen.
Genügen die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen finanziellen Mittel nicht, um eine adäquate Pflege zu gewährleisten, sollten sich Demenzkranke nicht scheuen, ergänzend Sozialhilfe zu beantragen. Deren Aufgabe ist es, Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder ihres hohen Alters auf fremde Unterstützung angewiesen sind, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Wer an einer chronischen Krankheit leidet, die seinen Alltag in hohem Maße beeinträchtigt, hat oft Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis. Das gilt häufig auch für Menschen mit einer mittleren bis schweren Demenz. Sie profitieren insbesondere von den finanziellen Entlastungen, die ein Schwerbehindertenausweis bietet. Außerdem haben sie Sonderrechte beim Parken.
Eine Demenz kann unterschiedlich schnell verlaufen. Wann und in welchem Umfang die Kranken- und insbesondere die Pflegeversicherung die Betroffenen mit bestimmten Leistungen unterstützen, ist daher von Fall zu Fall verschieden. Ausschlaggebend sind der individuelle Krankheitsverlauf, der tatsächliche Pflegebedarf und die persönlichen Lebensumstände der Demenzkranken.
Leistungen für Privatversicherte
Das System der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheidet sich von dem der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich. So können Privatversicherte in der Regel bei Vertragsabschluss frei entscheiden, welche Leistungen ihnen wichtig sind. Danach richtet sich unter anderem der Beitragssatz. Eine private Pflegezusatzversicherung kommt übrigens auch für gesetzlich Versicherte infrage.
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