Krankenkassen – Leistungen im Überblick
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle Maßnahmen, die der Behandlung von Krankheiten dienen und im sogenannten Leistungskatalog stehen. Das gilt auch für Arztbesuche, verschreibungspflichtige Medikamente, therapeutische Maßnahmen oder Hilfsmittel, die im Zuge einer Demenz nötig sind. Die häusliche Krankenpflege ist ebenfalls abgedeckt – sofern sie verordnet wurde.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) den Auftrag, "die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu verbessern" (SGB V, § 1). Sie kommt daher nicht nur für die akute Behandlung von Krankheiten auf. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen auch für viele Vorsorgeuntersuchungen und Beratungsgespräche. Darüber hinaus übernehmen sie die Kosten für Hilfsmittel, Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen, die die Gesundheit der Patienten fördern. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein Arzt oder eine Ärztin die Leistung verschrieben hat.
Niedrigere Zuzahlungen für Demenzkranke
Je nach Art der Behandlung müssen Versicherte einen Teil der Kosten selbst übernehmen – zum Beispiel Zuzahlungen zu Medikamenten oder zum Zahnersatz. Um unzumutbar hohe Belastungen zu vermeiden, gibt es jedoch eine jährliche Belastungsgrenze. Bei chronisch Kranken, die öfter zum Arzt müssen als andere Versicherte und auch mehr Medikamente benötigen, liegt diese Grenze bei einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (SGB V, § 62, Satz 1) eines Haushalts. Von dieser Regelung profitieren auch Demenzkranke.
Heil- und Hilfsmittel
Neben den Kosten für die Diagnose, Behandlung und Medikamente kommt die Krankenkasse für alle wichtigen Heil- und Hilfsmittel auf, die Demenzkranke benötigen. Als Heilmittel gelten beispielsweise Massagen, Bäder oder Krankengymnastik. Auch die Arbeit von Logopäden oder Ergotherapeutinnen fällt in diesen Bereich. Alle Leistungen sind im Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen zusammengefasst. Mehr dazu finden Sie im Link-Kasten am Ende dieser Seite.
Hilfsmittel unterstützen Patienten im Alltag. Dazu zählen Hör- oder Gehhilfen, Haltegriffe oder Spezialmatratzen. Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen ist beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen erhältlich. Bei teuren Anschaffungen sollten Betroffene vor dem Kauf bei der Krankenkasse nachfragen. Dort gibt es auch Hinweise auf Vertragslieferanten und gegebenenfalls Händler in der Umgebung, die das Hilfsmittel zum Festbetragspreis Kassenpreis anbieten.
Häusliche Krankenpflege
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt bis zu 28 Tage pro Jahr krankheitsbezogene Pflegeleistungen ab. So übernimmt die Kasse beispielsweise die häusliche Krankenpflege (SGB V, § 37), sofern sie von einem Arzt oder einer Ärztin als Behandlungspflege verordnet wurde. Behandlungspflege kann zum Beispiel notwendig sein, wenn Wunden regelmäßig professionell versorgt werden müssen oder Patienten aufgrund von Gedächtnisstörungen vergessen, ihre Medikamente regelmäßig einzunehmen. Wichtig ist, dass ein zugelassener Pflegedienst die Leistungen durchführt.
Quittungen sammeln
Übersteigen Zuzahlungen die Belastungsgrenze, dann lassen Sie sich das von Ihrer Krankenkasse bescheinigen. Reichen Sie dafür alle Belege ein. Die Kasse erstattet die Differenz. Sammeln Sie auch Quittungen für Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe. Dafür gibt es einen monatlichen Zuschuss von bis zu 31 Euro.
Rehabilitationsmaßnahmen
Rehabilitationsmaßnahmen (SGB V, § 40) können für Menschen mit Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz sinnvoll sein, um bestimmte Alltagsroutinen neu zu erlernen. Die speziell auf ältere Menschen abgestimmten Übungen reichen vom Treppensteigen bis zum Sprach- und Gedächtnistraining und werden beispielsweise von Physiotherapeuten oder Logopädinnen durchgeführt. Neben den Demenzkranken selbst können Angehörige in Patientenschulungsmaßnahmen (SGB V, § 43, Satz 1) einbezogen werden. Manchmal kann der Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik nötig sein. Diese sollte die besonderen Bedürfnisse von Demenzpatienten berücksichtigen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung von Krankheiten, für viele Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Hilfs- und Heilmittel sowie temporäre Pflegeleistungen
- Voraussetzung ist in der Regel, dass ein Arzt die Leistungen verordnet hat
- Alle Versicherten sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Chronisch Kranke, Demenzkranke sowie Geringverdiener, Arbeitslose und Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe zahlen weniger. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung ganz befreit
Weitere Informationen
Wenn Sie unseren Expertinnen und Experten eine Frage zum Thema stellen wollen, können Sie dies in unserem Ratgeberforum Gesetzliche Leistungen tun.
Internet-Links
Gesetzliche Grundlagen
Aus den folgenden Paragrafen des Sozialgesetzbuches V leiten die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungsansprüche der Versicherten ab:
§ 1: Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung
§ 32: Heilmittel
§ 33: Hilfsmittel
§ 37: Häusliche Krankenpflege
§ 40: Rehabilitationsmaßnahmen
§ 43: Patientenschulungsmaßnahmen
§ 62: Berechnung Belastungsgrenze
Verzeichnis der Hilfsmittel
Das vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erarbeitete Hilfsmittelverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert.
Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen
Der Heilmittelkatalog zeigt, welche therapeutischen Maßnahmen zu den Heilmitteln zählen und bei ärztlicher Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
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