Menschen mit Demenz

Das Grundgesetz schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit – unbeeinflusst von den geistigen oder körperlichen Fähigkeiten des Einzelnen. Für Demenzkranke bedeutet das: Sie haben das Recht, bis zuletzt ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Angehörige, Ärzte und Pflegekräfte stehen in der Verantwortung, sie dabei zu unterstützen. Denn der Wille und die Würde der Betroffenen müssen in allen Stadien der Krankheit gewahrt bleiben. Jeder Eingriff in ihre Selbstbestimmung ist im konkreten Fall zu rechtfertigen – sei es die Bestimmung eines rechtlichen Betreuers, die Gabe von Mitteln zur Ruhigstellung oder der Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen.

Je weiter eine Demenz fortschreitet, desto weniger sind Betroffene in der Lage, Geschäfte rechtswirksam abzuschließen. Bei unsinnigen Käufen oder Verträgen ist das von Vorteil. Denn diese sind in der Regel null und nichtig und lassen sich rückgängig machen, wenn Demenzkranke zum Vertragszeitpunkt geschäftsunfähig waren.

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Mit Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz steigt auch das Schadensrisiko. Die Haftpflichtversicherung sollte daher unbedingt informiert werden. Wer das versäumt, riskiert, dass die Leistung verweigert wird. Ganz unproblematisch ist die Mitteilung allerdings nicht: Im schlechtesten Fall kündigt der Versicherer den Vertrag. Bei vielen privaten Unfallversicherungen gelten Demenzkranke sogar automatisch als nicht versicherungsfähig.

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Jeder Mensch hat das Recht, über seine Krankheit aufgeklärt zu werden. Gleichzeitig darf er oder sie entscheiden, ob er oder sie die Diagnose mitgeteilt bekommen möchte oder nicht. Auch bei medizinischen Eingriffen ist der Wille der Demenzkranken oder ihrer rechtlichen Vertretung maßgeblich. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht gegen die Wünsche ihrer Patienten handeln.

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Selbst wenn Demenzkranke sich kaum noch artikulieren und orientieren können – der Erhalt ihrer Lebensqualität hat immer an erster Stelle zu stehen. Doch wenn es um Themen wie Zwangsernährung, Ruhigstellung oder das Recht auf einen selbstbestimmten Tod geht, sehen sich nahestehende Personen, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte oft mit ethischen Fragen konfrontiert.

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