Pflegeversicherung – Leistungen im Überblick

Wer an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankt, braucht früher oder später regelmäßig Unterstützung. Besteht voraussichtlich länger als ein halbes Jahr Pflegebedarf, übernimmt die Pflegeversicherung teilweise die entstehenden Kosten. Der Umfang hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit und der jeweiligen Pflegestufe ab. Menschen mit Demenz sollten diese deshalb regelmäßig prüfen lassen.

Wem steht welche Leistung zu – Erkrankte und deren Angehörigen können sich direkt bei ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung informieren (Foto: Michael Hagedorn)
Foto: Michael Hagedorn

Gerade im Frühstadium der Krankheit vergeben Versicherungen jedoch häufig keine Pflegestufe. Denn als pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes gilt vor allem, wer körperlich eingeschränkt ist. Der hohe Betreuungsaufwand bei einer Demenz wurde bisher weniger stark berücksichtigt. Doch mit der Reform der Pflegeversicherung 2008 wurden die Leistungen erweitert – in Form des Betreuungsgeldes beziehungsweise der "Pflegestufe 0".

Menschen, die dauerhaft Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität benötigen, haben Anspruch auf eine Pflegestufe. Auf viele Demenzkranke trifft dies zunächst nicht zu. Sie sind zwar in ihren geistigen und sozialen Kompetenzen eingeschränkt, meistern ihren Alltag aber noch relativ selbstständig. Eine Pflegestufe erhalten sie oft erst, wenn die Demenz fortschreitet und ihre Fähigkeiten weiter einschränkt.

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Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhalten will, muss diese beantragen. Die Pflegeversicherung überprüft, ob der Versicherte oder die Versicherte ein Recht auf Pflegeleistungen hat, und bestimmt die Pflegestufe. Entscheidend ist dabei das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Gegen eine negative Entscheidung der Pflegeversicherung können Betroffene Widerspruch einlegen.

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Je nach Pflegestufe stehen Demenzkranken bestimmte Leistungen zu. Wie die Pflegeversicherung diese erbringt, entscheiden die Betroffenen selbst. Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen Pflegegeld, professionellen Pflegedienstleistungen oder einer Kombinationsleistung. Pflegende Angehörige können zudem Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Über die Pflegeversicherung sind sie sozial abgesichert.

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