Sozialhilfe – Leistungen im Überblick
Genügen die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen finanziellen Mittel nicht, um eine adäquate Pflege zu gewährleisten, sollten sich Demenzkranke nicht scheuen, ergänzend Sozialhilfe zu beantragen. Deren Aufgabe ist es, Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder ihres hohen Alters auf fremde Unterstützung angewiesen sind, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Bei bedürftigen Demenzkranken übernimmt das Sozialamt beispielsweise Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einem Pflegeheim, aber auch weiter gehende Betreuungskosten. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, ist von der jeweiligen Situation des Bedürftigen abhängig und richtet sich nach "der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den eigenen finanziellen Mitteln und denen der anderen Haushaltsmitglieder" (SGB XII, § 9).
Die Grundsicherung ist eine spezielle Leistung der Sozialhilfe. Sie gewährleistet den Lebensunterhalt einer Person, die aufgrund ihres Alters oder einer krankheitsbedingten dauerhaften Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Bewilligt wird die Grundsicherung auf Antrag vom jeweilig zuständigen Sozialamt.
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Pflegekosten, die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind, übernimmt ergänzend das Sozialamt – zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung in einem Pflegeheim. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller diese Kosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Anders als bei den Leistungen der Pflegekasse, ist für die sogenannte "Hilfe zur Pflege" keine Pflegestufe notwendig.
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