Ärztliche Beratung
Jeder Mensch hat das Recht, über seine Krankheit aufgeklärt zu werden. Gleichzeitig darf er oder sie entscheiden, ob er oder sie die Diagnose mitgeteilt bekommen möchte oder nicht. Menschen, die mit der Diagnose Demenz konfrontiert werden, haben das Recht, mit ihren Sorgen und Nöten ernst genommen zu werden. Sie haben das Recht auf umfassende Aufklärung. Ebenso dürfen sie darauf bestehen, nichts oder erst nach und nach mehr über ihre Krankheit zu erfahren.
Grundsätzlich gilt: Angehörige dürfen nur mit Einverständnis der Betroffenen informiert werden. In keinem Fall sollten Demenzkranke mit der Diagnose alleingelassen werden. Jeder gute Arzt und jede gute Ärztin wird sich die Zeit nehmen, ausführlich zu beraten und auf unterstützende Angebote hinzuweisen.