Ärztliche Beratung
Gerade in frühen Phasen einer Demenzerkrankung ist der Beratungsbedarf hoch. Gleichzeitig kann die persönliche Beratung die Betroffenen in dieser Phase besonders stark unterstützen, z.B. um geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.
Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte nehmen hier eine zentrale Rolle ein, da sie oftmals die ersten Kontaktpunkte zum professionellen Versorgungssystem darstellen. Nach der Diagnose können Ärztinnen und Ärzte über die Erkrankung und über mögliche Behandlungsmöglichkeiten der Symptome aufklären. Darüber hinaus können sie wichtige Hinweise zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Beratungsstellen, lokale Alzheimergesellschaften und Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung) und zu rechtlichen Fragen (z.B. Vollmacht, Patientenverfügung) geben.
Jeder Mensch darf selbst entscheiden, ob er oder sie die Diagnose mitgeteilt bekommen möchte oder nicht. Menschen, die an Demenz erkrankt sind, haben das Recht, mit ihren Sorgen und Nöten ernst genommen zu werden. Sie haben das Recht auf umfassende Aufklärung. Ebenso dürfen sie darauf bestehen, nichts oder erst nach und nach mehr über ihre Krankheit zu erfahren. Auch Angehörige dürfen nur mit dem Einverständnis der Betroffenen informiert werden.
In keinem Fall sollten Menschen mit Demenz mit der Diagnose alleingelassen werden. Denn das Fortschreiten der Krankheit kann durch eine abgestimmte Behandlung verzögert werden. Zudem kann die Klärung der Ursachen für Symptome wie veränderte Verhaltensweisen für Betroffene und Angehörige auch entlastend sein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzformen
Demenz – eine Herausforderung für Angehörige
Auf der Internetseite der Deutschen Alzheimer Gesellschaft können Sie unter den aktuelle Empfehlungen zu ethischen Fragestellungen die „Empfehlungen zum Umgang mit Diagnose und Aufklärung bei Demenz“ herunter laden. Zum Downloadbereich der Deutschen Altheimer Gesellschaft gelangen Sie hier.