Anspruch
Viele Menschen mit Demenz haben Anspruch auf Leistungen und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung. Kann der Alltag aufgrund von körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr selbstständig bewältigt werden und besteht voraussichtlich länger als 6 Monate ein Hilfebedarf, kann eine Pflegebedürftigkeit vorliegen.
Um die Anerkennung eines Pflegegrades und damit Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse gekoppelt.
Ansprüche gegen die Pflegekasse kann geltend machen, wer in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegeversicherung eingezahlt hat oder über einen Beitragszahler, zum Beispiel den Ehepartner oder die Ehepartnerin, familienversichert gewesen ist.