Behandlung mitbestimmen
Neben dem Recht auf eine fundierte Diagnose haben Menschen mit Demenz ein Anrecht auf eine angemessene medizinische Behandlung. Ärztinnen und Ärzte müssen ihnen ausführlich das Pro und Kontra aller Behandlungsmöglichkeiten erläutern. Die letzte Entscheidung liegt dann bei den Betroffenen selbst.
Demenz ist dabei nicht gleich Demenz. Die Unterschiede der einzelnen Erkrankungsformen äußern sich nicht nur in den Symptomen, sondern auch in der Therapie. Bei der Alzheimer-Krankheit lassen sich beispielsweise die Symptome recht gut mit Medikamenten behandeln und so der Krankheitsverlauf einige Zeit hinauszögern. Auch ergänzende Behandlungsformen wie biografische Arbeit oder Gedächtnistrainings können den Kranken helfen, ihre Eigenständigkeit und Individualität länger aufrechtzuerhalten. Wichtig bei allen Behandlungsmethoden ist: Es gibt nicht den einen Königsweg, denn eine Demenz kann bei jedem und jeder anders verlaufen. Außerdem dürfen Ärztinnen und Ärzte Demenzkranken bestimmte Maßnahmen nicht aufzwingen, nur weil sie diese für die besten halten.