Menschen mit Demenz
Das Grundgesetz schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit – unbeeinflusst von den geistigen oder körperlichen Fähigkeiten des Einzelnen. Für Demenzkranke bedeutet das: Sie haben das Recht, bis zuletzt ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Angehörige, Ärzte und Pflegekräfte stehen in der Verantwortung, sie dabei zu unterstützen. Denn der Wille und die Würde der Betroffenen müssen in allen Stadien der Krankheit gewahrt bleiben. Jeder Eingriff in ihre Selbstbestimmung ist im konkreten Fall zu rechtfertigen – sei es die Bestimmung eines rechtlichen Betreuers, die Gabe von Mitteln zur Ruhigstellung oder der Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen.
Geschäftsfähigkeit
Je weiter eine Demenz fortschreitet, desto weniger sind Betroffene in der Lage, Geschäfte rechtswirksam abzuschließen. Bei unsinnigen Käufen oder Verträgen ist das von Vorteil. Denn diese sind in der Regel null und nichtig und lassen sich rückgängig machen, wenn Demenzkranke zum Vertragszeitpunkt geschäftsunfähig waren.
Medizinische Behandlung
Jeder Mensch hat das Recht, über seine Krankheit aufgeklärt zu werden. Gleichzeitig darf er oder sie entscheiden, ob er oder sie die Diagnose mitgeteilt bekommen möchte oder nicht. Auch bei medizinischen Eingriffen ist der Wille der Demenzkranken oder ihrer rechtlichen Vertretung maßgeblich. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht gegen die Wünsche ihrer Patienten handeln.
Demenzpatienten zu pflegen, verlangt manchmal etwas mehr Geduld und kostet mehr Kraft – die Kranken deswegen vorrangig ruhigzustellen, sei es mit Medikamenten oder indem sie ans Bett gebunden werden, darf aber weder die erstbeste Lösung noch ein Dauerzustand sein. Denn das ist unter Umständen Freiheitsentzug und damit ohne richterliche Genehmigung strafbar.
Ethische Fragen
Selbst wenn Demenzkranke sich kaum noch artikulieren und orientieren können – der Erhalt ihrer Lebensqualität hat immer an erster Stelle zu stehen. Doch wenn es um Themen wie Zwangsernährung, Ruhigstellung oder das Recht auf einen selbstbestimmten Tod geht, sehen sich nahestehende Personen, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte oft mit ethischen Fragen konfrontiert.