Ab 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen. Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten entsprechen Pflegegrad 1, bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen, wird Pflegegrad 5 erreicht.