31.07.2011 | 17:40
birgitspengemann
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Sehr geehrte Forumnutzer,
in einem meiner Beratungsgespräche kam neulich das Thema Unfallschutz zur Sprache. Eine pflegende Angehörige erkundigte sich, ob und wie sie abgesichert sei, wenn ihr im Rahmen der häuslichen Pflegetätigkeit ein Unfall passiert und sie dadurch Schaden nimmt. Dazu gab ich ihr folgende Informationen, die ich auch Ihnen nicht vorenthalten möchte.
Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 stehen häusliche Pflegepersonen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser ist für die Versicherten beitragsfrei, die Kosten übernehmen die Gemeinden.
Versichert sind Sie, wenn…
- Sie zum Beispiel als Familienangehöriger, Nachbar oder Freund nicht erwerbsmäßig häusliche Pflege leisten. Das ist der Fall, wenn Sie für Ihre Pflegetätigkeit keine finanzielle Zuwendung erhalten, die das gesetzliche Pflegegeld übersteigt.
- die Pflegetätigkeit einem Pflegebedürftigen im Sinne des Sozialgesetzbuches zugute kommt, dem Pflegebedürftigen also eine Pflegestufe bewilligt wurde.
- die Pflege in häuslicher Umgebung erbracht wird. Die Pflegetätigkeit muss also entweder im Haushalt der Pflegeperson oder in der des Pflegebedürftigen erfolgen.
Näheres dazu siehe auch unter
http://www.dguv.de/inhalt/versicherung/verspers/arblose/pflegepers/index.jsp
Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles im Sinne des Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) können sowohl Sach- als auch Geldleistungen gewährt werden.
a) Sachleistungen - darunter fällt zum Beispiel die Kostenübernahme für ärztliche Behandlung, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Heil- und Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Ansprüche gehen mitunter weit über die Leistungen hinaus, die die gesetzliche Krankenversicherung bietet, weil alle erforderlichen Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen, um die Erwerbsfähigkeit des Verletzten wieder herzustellen.
b) als Geldleistungen kommen zum Beispiel in Betracht: Verletztengeld, Verletztenrente, Pflegegeld, Übergangsgeld oder Hinterbliebenenrente.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Spengemann
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