Birgit Spengemann

Hilfsmittel zur Personenortung

Jeder Mensch wünscht sich, so lange wie möglich ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. So möchten auch Menschen mit Demenz ihre Entscheidungsfreiheit behalten und ihren Bewegungsdrang, der mit Fortschreiten der Erkrankung zunehmen kann, ausleben. 

Dies kann für Angehörige und professionelle Pflegekräfte sehr herausfordernd sein, insbesondere wenn der Mensch mit Demenz häufig außerhalb der Wohnung unterwegs ist. Im Laufe der Erkrankung leiden oftmals der Orientierungssinn und die Fähigkeit, sich verständlich zu machen. Dann können die Betroffenen sich schnell verlaufen und finden alleine nicht mehr nach Hause. Die mittlerweile erhältlichen Ortungssysteme bieten die Möglichkeit, den Standort der betroffenen Person ausfindig zu machen und sie nach Hause zu geleiten.

Gerade für Menschen mit Demenz eignen sich besonders Tracker, die sich unauffällig am Körper tragen lassen und keine aktive Bedienung erfordern. Bewährt haben sich GPS-Armbanduhren sowie kleine GPS-Sender, die an der Kleidung befestigt werden. Es gibt zum einen die Möglichkeit der Ortung und andererseits die Festlegung eines bestimmten Bewegungsradius. Wird die festgelegte „Grenze“ überschritten, wird ein Alarm ausgelöst und der Mensch mit Demenz kann schneller gefunden werden.

Aber Achtung: Beachtet werden muss, dass die Persönlichkeitsrechte des Menschen mit Demenz nicht verletzt werden dürfen. Das Hilfsmittel darf nicht der totalen Überwachung dienen. Vielmehr sollte der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stehen. Idealerweise wird ein Tracker nur mit Zustimmung der betroffenen Person verwendet. Bei fehlender Einwilligungsfähigkeit entscheidet die bevollmächtigte Person (Betreuer/in oder Vollmachtnehmer/in) über den Einsatz. Soll eine Person mittels Tracker daran gehindert werden, einen bestimmten Bereich zu verlassen, handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme, die vom Betreuungsgericht genehmigt werden muss.

Wichtig ist aber auch, dass diejenigen, die den Menschen mit Demenz begleiten und betreuen, ein Recht auf Freiräume und Erleichterungen haben. Technische Hilfen entlasten und mindern den Druck, immer und überall präsent sein zu müssen. 

Gesetzliche Pflegekassen übernehmen die Kosten für GPS-Tracker für Menschen mit Demenz im Rahmen von Einzelfallentscheidungen, wenn sie vom behandelnden Arzt oder einem Gutachterdienst verordnet werden.

Eine Entscheidungshilfe finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.  Dort können Sie kostenfrei eine Broschüre zu technischen Hilfen als PDF-Datei herunterladen.

Eine Produktübersicht bietet die Internetseite Leben Pflege Digital.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Beitrag? Dann schreiben Sie uns gern über unser Kontaktformular.