Mit der Einwilligung von Nutzenden dieser Webseite verwendet das BMBFSFJ (Verantwortlicher) ein Webverhalten- Analysetool (Matomo), um das Angebot auf dieser Webseite kontinuierlich zu verbessern. Dieses Skript ermöglicht die Speicherung bzw. den Zugriff auf die Endeinrichtung. Die verarbeiteten Daten werden nach 90 Tagen gelöscht. Nach Erteilung der Einwilligung oder Ablehnung wird das Banner für 365 Tage deaktiviert.
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt.
Verarbeitete Daten:
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die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.
Technologie
Eingesetzt wird ein Tool, dass das Webverhalten analysiert (Matomo). Auf Basis der gesammelten Daten wird das Navigationsverhalten von Nutzenden erkannt und analysiert. Mit der Einbindung und der Auslieferung eines Skriptes (matomo.js) werden durch den Dienst Informationen auf der Einrichtung des Nutzenden gespeichert bzw. auf Informationen zugegriffen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert waren.
Zweck der Verarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Verbesserung der Struktur und Gestaltung des Webseitenangebotes.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt. Die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung erscheint oben auf der Webseite, wenn Sie auf die Datenschutzerklärungen klicken.
Speicherdauer
Die Daten werden umgehend pseudonymisiert und nach 90 Tagen gelöscht.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Das soziale Sicherungssystem in Deutschland sieht für Menschen mit Demenz bestimmte Leistungen vor, die ihre Behandlung, Betreuung und Pflege ermöglichen. Auch pflegende Angehörige können Unterstützung in Anspruch nehmen. Was wem gesetzlich zusteht, hängt vom konkreten Bedarf der Betroffenen ab. Betroffene und deren Angehörigen können sich direkt bei ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung informieren. Im Zweifel helfen auch unabhängige Beratungsstellen, Pflegestützpunkte oder Anwälte für Sozialrecht weiter.