Berufstätig mit Demenz

Die eigene Berufstätigkeit ist für viele Menschen wichtig: Sie sichert den Lebensunterhalt und fördert darüber hinaus die psychische Gesundheit, indem sie dem Leben Sinn gibt, die eigene Identität stärkt, die Tage strukturiert und soziale Kontakte ermöglicht. Wenn Sie eine Demenz-Diagnose erhalten haben und noch im Berufsleben stehen, sollten Sie deshalb Ihren Arbeitsplatz auf keinen Fall vorschnell aufgeben. Beantragen Sie einen Schwerbehindertenausweis und lassen Sie sich von Integrationsämtern und anderen Stellen beraten. Sprechen Sie auch mit Ihrem Arbeitgeber und der Personalvertretung über Tätigkeiten, die Ihrer veränderten Leistungsfähigkeit entsprechen, und nutzen Sie Umsetzungsangebote.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Sobald eine Demenz feststeht, sollten Sie bei den Versorgungsämtern einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Denn durch die Anerkennung Ihrer Demenz-bedingt geminderten Leistungsfähigkeit verbessert sich Ihr Kündigungsschutz. Gleichzeitig haben Sie Anspruch auf mehr Urlaubstage, was Ihnen längere Erholungsphasen ermöglicht. Außerdem stehen Ihnen als schwerbehinderter Mensch Integrationshilfen zu.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Schwerbehindertenausweis (SGB IX)

Unterstützung durch Integrationsämter

Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig bei einem Integrationsamt Ihrer Region melden. Dadurch können Sie von Anfang an die nötige Hilfe und Unterstützung bekommen. So kommen Angestellte des Integrationsamtes beispielsweise an Ihren Arbeitsplatz, um sich dort ein Bild von den Anforderungen zu machen. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln sie Ihre Fähigkeiten und Grenzen und informieren Ihren Vorgesetzten über Kündigungsschutz und Möglichkeiten der finanziellen Förderung. So kann eine Stelle für Sie ermöglicht werden, die Ihrer jeweils aktuellen Leistungsfähigkeit entspricht und weniger Stress für Sie bedeutet.

Darüber reden

Niemand gibt gerne eigene Schwächen zu. Aber so nachvollziehbar das Bemühen um die Wahrung des eigenen Gesichts auch ist: Auf keinen Fall sollten Sie demenzbedingte Gedächtnislücken und Konzentrationsschwächen lange vor Ihren Kollegen oder dem Arbeitgeber verstecken. Nur wenn alle den Grund für die nachlassenden Leistungen, die Verhaltensveränderungen und die schnellere Überforderung kennen, können Sie ihnen mit Verständnis und Toleranz begegnen und Sie unterstützen. Lassen Sie sich von Integrationsämtern und anderen Stellen beraten und sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber über andere, einfachere Tätigkeitsbereiche.

Weitere Informationen finden Sie hier:
BIH - Integrationsämter

Arbeitsplatz nicht vorschnell aufgeben

In der folgenden Zeit begleiten die Beraterinnen und Berater Sie zusammen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sowie Ihrer Familie und helfen Ihnen zu erkennen, wann der Ausstieg aus dem Berufsleben angezeigt ist. Wichtig ist, bei Überforderung nicht zu schnell aufzugeben. Nutzen Sie besser erst einmal Ihren Anspruch auf Krankengeld aus. Denn während des Krankengeldbezuges werden weiter Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Damit können Sie später auf eine höhere Rente zurückgreifen. Außerdem ist das Krankengeld normalerweise höher als das Arbeitslosengeld. Erst wenn diese Ansprüche ausgeschöpft sind, sollte ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden.

Finanzielle Unterstützung für die Zeit danach

Wer aufgrund der Demenz nicht mehr erwerbstätig sein kann, erhält üblicherweise von den Krankenkassen relativ zügig die Aufforderung zur Rentenantragstellung. Reichen die Rente, das eigene Vermögen und die Ansprüche aus der Renten- und Krankenversicherung nicht aus, kann unter Umständen ergänzend Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Sozialhilfe (SGB XII)