Ärztliche Beratung

Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte nehmen hier eine zentrale Rolle ein, da sie oftmals die ersten Kontaktpunkte zum professionellen Versorgungssystem darstellen. Nach der Diagnose können Ärztinnen und Ärzte über die Demenzform und über Behandlungsmöglichkeiten der Symptome aufklären. Darüber hinaus können sie wichtige Hinweise zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten (zum Beispiel Beratungsstellen, lokale Alzheimergesellschaften und Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung) und zu rechtlichen Fragen (zum Beispiel Vollmacht, Patientenverfügung) geben.

Jeder Mensch darf selbst entscheiden, ob er oder sie die Diagnose mitgeteilt bekommen möchte oder nicht. Menschen mit Demenz haben das Recht, mit ihren Sorgen und Nöten ernst genommen zu werden. Sie haben das Recht auf umfassende Aufklärung. Ebenso dürfen sie darauf bestehen, nichts oder erst nach und nach mehr über ihre Demenzform zu erfahren. Auch Angehörige dürfen nur mit dem Einverständnis der Betroffenen informiert werden.

In keinem Fall sollten Menschen mit Demenz mit der Diagnose alleingelassen werden. Denn das Fortschreiten der Demenz kann durch eine abgestimmte Behandlung verzögert werden. Zudem kann die Klärung der Ursachen für Symptome wie veränderte Verhaltensweisen für Betroffene und Angehörige auch entlastend sein.

Unterstützung bei der Suche nach einer Fachärztin beziehungsweise einem Facharzt kann Ihnen Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt, Ihre Pflege- und Krankenkasse oder Ihre regionale Ärztekammer bieten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Auf der Internetseite der Deutschen Alzheimer Gesellschaft können Sie unter den aktuellen Empfehlungen zu ethischen Fragestellungen die „Empfehlungen zum Umgang mit Diagnose und Aufklärung bei Demenz“ herunterladen.