Pflegende Angehörige

Eine Frau umarmt ihre Mutter.
© PIKSEL

Mehr als die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen mit Demenz lebt zu Hause. Meist kümmern sich dort Familienangehörige über Jahre aufopferungsvoll um sie. Für Menschen mit Demenz ist ein vertrautes Umfeld sehr wichtig, da dieses in der Regel ein hohes Maß an Sicherheit und Stabilität vermittelt. Angehörigen ist es oft ein inneres Anliegen, den Menschen mit Demenz möglichst lange zu Hause zu begleiten. Sie nehmen die damit einhergehenden Belastungen auf sich, weil sie auch immer wieder sehr schöne Momente der Verbundenheit erleben.

Mehrere Personen schieben gemeinsam einen überdimensional dargestellten Rollstuhl, in welchem eine Person sitzt.

Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz erfordert viel Zeit und Kraft von Betreuenden, so dass Freizeitaktivitäten und persönliche Auszeiten oft vernachlässigt werden und das Gefühl von Erschöpfung und Überlastung zunehmend größer wird. Um dies zu vermeiden, sollte der gesetzliche Anspruch auf Beratungen und Schulungen, der den Angehörigen zusteht, genutzt werden. In den kostenfreien Beratungs- und Schulungsangeboten wird erläutert, wie pflegende Angehörige Hilfe und Unterstützung für den Alltag anfordern können, damit sie entlastet werden.
Auf Grundlage der „Nationalen Demenzstrategie“ wurden zwei Kurzfilme von Demenz Support Stuttgart erstellt, welche die alltäglichen Herausforderungen von Betreuenden von Menschen mit Demenz darstellen und darüber hinaus die kostenfreien Beratungs- und Schulungsangebote erläutern.
Beide Kurzfilme können Sie über die folgenden Links bei Youtube aufrufen:
Von Anfang an
Hilfe für Ihr Helfen
Auf die Inhalte des Videos zu „Hilfe für Ihr Helfen“ können Sie auch in russischer sowie in türkischer Sprache zugreifen.

Nähere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen zur Unterstützung im Alltag finden Sie hier:
Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Der rechtliche Rahmen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ergibt sich aus dem Pflegezeitgesetz, dem Familienpflegezeitgesetz und Sozialgesetzbuch (SGB XI). Bei einem akut aufgetretenen Pflegefall haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um für nahe Angehörige die Pflege in häuslicher Umgebung sicherzustellen oder zu organisieren. Für diesen Zeitraum kann ein Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige Pflegezeit, das heißt eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für die häusliche Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen; dies gilt auch für die auch außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Für die Begleitung in der letzten Lebensphase besteht ein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu drei Monaten.

Nach dem Familienpflegezeitgesetz besteht ein Anspruch auf eine bis zu 24-monatige teilweise Freistellung bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden für die häusliche Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger beziehungsweise die auch außerhäusliche Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger. Die Gesamtdauer aller Freistellungen liegt bei 24 Monaten. Für die Dauer der Freistellungen können Beschäftigte ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Anspruch nehmen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Wege zur Pflege
Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz
Landesprogramm Nordrhein-Westfalen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Familienpakt Bayern: Pflege und Beruf im Fokus
Landesportal frau und beruf Baden-Württemberg
Broschüre des Bundesfamilienministeriums: "Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf"

Angebot für Kinder und Jugendliche: Projekt Pausentaste

Projekt Pausentaste: Ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familien kümmern. Als Isa 13 war erhielt ihr Opa die Diagnose Demenz. Sie entschied sich, für ihn da zu sein, wann immer sie konnte. Isabel und ihr Großvater stehen als Beispiel für Jugendliche in einer ähnlichen Situation. Ihre Geschichte finden Sie hier.

Angebot für pflegende Angehörige bei früh auftretender Demenz

Anlaufstelle für Präsenile Demenz: Informationen und Beratung zur Demenz vor dem 65. Lebensjahr. Auf der Internetseite wird unter anderem erläutert, wie die Vereinbarung zwischen Familie, Beruf und Betreuung gelingen kann und an wen sich Betroffene oder Angehörige wenden können.

Darüber hinaus gibt es in vielen Bundesländern mittlerweile einzelne Angebote, die sich auch an Frühbetroffene oder deren Angehörige richten. Eine Anfrage an die lokalen Alzheimer Gesellschaften oder eine Suche in unseren Adressdatenbanken kann hilfreich sein. 

Überforderung vorbeugen

Je stärker die Demenz fortschreitet, desto umfassender benötigen die Betroffenen Betreuung und Pflege. Dabei überfordern sich viele Angehörige. Erschöpfung und gesundheitliche Probleme sind häufig die Folgen. Betroffene sollten sich deshalb frühzeitig nach Hilfen umsehen - im familiären, aber auch im ehrenamtlichen oder professionellen Umfeld. Unterstützung gibt es von vielen Seiten. Zum Beispiel fördert das Bundesfamilienministerium eine kostenlose psychologische Online-Beratung für pflegende Angehörige (pflegen-und-leben.de).

Überforderung und Gewalt vermeiden

Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz kann - je weiter die Demenzform voranschreitet - zur Überforderung und in manchen Fällen auch zur Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt führen. Denn die Pflegenden, oft die ebenfalls hochaltrigen Lebenspartner oder die Lebenspartnerinnen, fühlen sich mit den für sie belastenden Situationen allein gelassen.

Um solchen Situationen vorzubeugen, aber auch Hilfe und Unterstützung zu geben, wenn es bereits zu Gewalthandlungen gekommen ist, können entsprechende Beratungs- und Anlaufstellen Hilfe und Unterstützung geben. Der vom Bundesfamilienministerium geförderte Themenreport „Gewaltprävention in der Pflege“ der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege informiert zum Thema Gewalt in der Pflege und kann zu deren Vermeidung beitragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Rat und Hilfe von Gleichgesinnten

Der Kontakt zu Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, hilft, mit der eigenen Situation besser zurechtzukommen. Beratungsstellen, lokale Alzheimer-Gesellschaften oder Wohlfahrtsverbände bieten häufig Selbsthilfegruppen für Angehörige von Menschen mit Demenz an. Auch der persönliche Austausch in unserem Wegweiser-Blog oder in unseren Foren für Betroffene und Angehörige kann hilfreich sein.

Kompetente Beratung in Pflegefragen

Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen haben, laut Pflegeweiterentwicklungsgesetz, ein Recht darauf, sich von den Pflegekassen umfassend und individuell beraten zu lassen. Dies geht entweder telefonisch oder die Pflegeberatung besucht die Betroffenen zu Hause. An manchen Orten findet die Beratung auch in sogenannten Pflegestützpunkten statt. Informationen dazu gibt es bei den Kranken- und Pflegekassen. Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz erhalten Angehörige seit dem 1. Januar 2016 einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung: Wer Leistungen bei der Pflegeversicherung beantragt, erhält automatisch das Angebot für eine Pflegeberatung.

Ambulante Pflegedienste

Viele pflegende Angehörige sind berufstätig oder haben andere Pflichten zu erfüllen. Ihnen fehlt die Zeit, rund um die Uhr für einen betroffenen Angehörigen da zu sein. Andere sind dazu körperlich nicht mehr in der Lage. In solchen Situationen können Angehörige statt Pflegegeld Sachleistungen beantragen. Zum Beispiel in Form von ambulanten Pflegediensten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen ins Haus und helfen dem Pflegenden aufzustehen, sich zu waschen und anzuziehen, ins Bett zu gehen oder regelmäßig Tabletten einzunehmen.

Zeitweise Entlastung

Stand: 15.03.2024

Auch pflegende Angehörige benötigen Zeit für sich, einen Besuch beim Arzt, wollen Sport treiben oder Freunde treffen. Betreuungsgruppen, die Menschen mit Demenz einmal oder mehrmals pro Woche für ein paar Stunden betreuen, stellen diesbezüglich eine gute Lösung dar. Auch die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe kann für die Betreuung genutzt werden und das soziale Wohlbefinden des Menschen mit Demenz fördern.

Hierzu können die anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden. Dafür stehen den Pflegebedürftigen monatlich 125 Euro an Entlastungsleistungen zur Verfügung. Besuchen die Betroffenen eine Tagespflegestelle, können sie dafür das Sachleistungs-Budget des bestehenden Pflegegrades nutzen.  
Wenn pflegende Angehörige in den Urlaub fahren oder im Krankenhaus sind, können Betroffene für einige Tage oder Wochen vorübergehend in ein Heim ziehen. Für die Verhinderungspflege können pro Jahr bis zu 1.612 Euro zusätzlich beantragt werden. Die zeitweise Unterbringung in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung bezuschussen die Pflegekassen mit bis zu 1.774 Euro pro Jahr.

Weitere Informationen finden Sie hier
Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)

Hilfe annehmen

Pflegende Angehörige sollten sich Hilfe holen - sowohl um den Menschen mit Demenz besser zu versorgen, als auch sich selbst zu entlasten. Denn wer rund um die Uhr für einen anderen Menschen da ist, benötigt auch regelmäßig Zeit für sich selbst, um zufrieden und gesund zu bleiben sowie Kraft für die Pflege zu haben.

Alternative Heim

Manchmal ist die Pflege zu Hause nur eine bestimmte Zeit lang oder gar nicht möglich. Das hat ganz verschiedene und oft sehr individuelle Gründe. Nach Jahren der häuslichen Pflege sind Angehörige oft am Ende ihrer Kraft und können die Pflege nicht mehr leisten. Dann ist es besonders wichtig, ein Heim zu finden, in dem sich Pflegebedürftige und besuchende Angehörige gleichermaßen wohlfühlen. Unabhängige Beratungsstellen und Checklisten helfen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

Im „Wegweiser Demenz“ finden Sie an dieser Stelle wichtige Punkte, um das richtige Pflegeheim für Ihren Angehörigen zu wählen:
Andere Wohnformen

In unseren Adressdatenbanken können Sie zudem die Pflegeheime in Ihrer Umgebung recherchieren.