Zuhause wohnen

Die eigene Wohnung ist für viele ältere Menschen ein Ort, mit dem sie jahrzehntelange Erinnerungen verbinden. Dort sind sie gut orientiert und fühlen sich sicher. Erhalten sie die Diagnose Demenz, kommt zum ersten Schock oft eine Sorge hinzu: "Muss ich jetzt umziehen?" Die Erfahrung zeigt jedoch: Viele Menschen im frühen Stadium der Alzheimer-Krankheit oder einer anderen Form der Demenz finden sich noch jahrelang in der gewohnten Umgebung zurecht. Ihnen genügt meistens Hilfe bei Tätigkeiten, die viel Konzentration verlangen. Zum Beispiel beim Schriftverkehr mit Behörden oder in der Bank oder Sparkasse.

Auch später ist ein Umzug nicht zwangsläufig notwendig. Die Bedingung dafür ist, dass sie die benötigte Unterstützung erhalten. Unterstützung bedeutet hier zum Beispiel, dass jemand öfter am Tag nach dem Rechten sieht, beim Kochen zur Hand geht oder sich um "Essen auf Rädern" kümmert. Auch gute Nachbarn bieten mitunter ihre Hilfe an. Sie helfen bereits, wenn und sei es nur, indem sie den Menschen mit Demenz an Termine oder das Trinken erinnern.

Pflegegeld

Menschen mit Demenz, die zu Hause von ihren Angehörigen versorgt werden und mindestens in dem Pflegegrad 2 eingestuft sind, haben Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung auf das Konto der pflegebedürftigen Person oder das Konto einer Bevollmächtigten beziehungsweise eines Bevollmächtigten überwiesen. Über das Pflegegeld kann frei verfügt werden und als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Gesetzliche Leistungen/Soziale Pflegeversicherung

Ambulante Betreuungsdienste

Für Menschen mit Demenz gibt es verschiedene Möglichkeiten, trotz Unterstützungsbedarfen weiterhin im Alltag aktiv zu sein. Die Pflegekassen stellen zum Beispiel finanzielle Mittel für zusätzliche ambulante Betreuungsleistungen zur Verfügung. Diese können zum einem von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, aber auch ambulante Betreuungsdienste geben Hilfestellungen bei der Gestaltung des Alltags, im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und sozialer Fähigkeiten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die Pflegekasse. Diese Leistungen der häuslichen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung müssen unter Leitung einer verantwortlichen Fachkraft erfolgen, die jedoch keine Pflegefachkraft sein muss. Als verantwortliche Fachkräfte können qualifizierte, fachlich geeignete und zuverlässige Fachkräfte mit zweijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf, vorzugsweise aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, eingesetzt werden.

Der Entlastungsbetrag und weitere Leistungen der Pflegeversicherung beziehen auf die ambulanten Pflegedienste, finden aber auch auf die ambulanten Betreuungsdienste entsprechende Anwendung. Voraussetzung dafür ist, dass die Bereiche der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung betroffen sind.

Hinweise zum Aufbau, den Anforderungen und dem Management von ambulanten Betreuungsdiensten einschließlich von Musterverträgen für ihre Zulassung werden vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt: Praxisleitfaden – Pflegerische Betreuungsmaßnahmen in der Praxis (pdf-Dokument), weitere Informationen zur Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 112a SGB XI zu den Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung für ambulante Betreuungsdienste finden Sie hier (pdf-Dokument).

Betreuungsgruppen

Stand: 11.03.2024

Die Wohlfahrtsverbände (wie Caritas und Diakonie), die regionalen Alzheimer Gesellschaften, MGH (Mehrgenerationenhäuser) und andere Organisationen bieten in vielen Städten und Gemeinden Gruppenbetreuungen für Menschen mit Demenz an. Sie kommen regelmäßig zusammen, um gemeinsam schöne Stunden zu verbringen. Dies ist insbesondere für Menschen mit Demenz im frühen und mittleren Stadium möglich. Unterstützt werden sie meistens von geschulten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich ganz auf ihre Bedürfnisse einstellen.

Es können Spielnachmittage, Gesangskreise, Gesprächsrunden, "Kaffeekränzchen" oder Bastelkreise angeboten werden, welche direkt auf die Bedürfnisse für Menschen mit Demenz abgestimmt sind. Anders als im herkömmlichen Kränzchen erwartet hier niemand, dass die Teilnehmenden langen Gesprächen folgen und sich Details merken. Sie dürfen ganz sie selbst sein. Dazu gibt es häufig Kaffee und Kuchen oder auch ein Mittagessen.

Da Bewegung auch für Menschen mit Demenz von enormer Bedeutung ist, bieten Vereine zunehmend Sportangebote für Betroffene an. Die Trainerinnen und Trainer sowie Betreuende sind entsprechend geschult. Nachfragen kann sich lohnen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Mehrgenerationenhäuser

Betreuungsgruppen - Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.

Datenbank "Beratung zur Pflege" des Zentrums für Qualität in der Pflege

Betreuung in der Gruppe

Geschultes Personal oder Ehrenamtliche sorgen für eine angenehme, konflikt- und stressfreie Atmosphäre. Außerdem trainieren sie mit einfachen Spielen das Gedächtnis ihrer Gäste, machen altersgerechte gymnastische Übungen und unternehmen Zeitreisen in die Vergangenheit. Denn dort kennen sich Menschen mit Demenz oft noch sehr gut aus. Bei diesen Reisen helfen Fotos, vor allem aber Musik. Schlager aus den 1950er- und 1960er-Jahren oder Volksmusik lösen bei vielen Menschen mit Demenz angenehme Gefühle aus – und sorgen dafür, dass sie heiter aus der Betreuungsgruppe heimkehren.

Finanzierung

Die Kosten für solche Zusammenkünfte halten sich für Menschen mit Demenz in Grenzen. Meistens zahlen sie nur einen kleinen Betrag für Speisen und Getränke. Dafür können sie Geld nutzen, das sie bei ihrer Krankenkasse für sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote (Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI) beantragen können.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Adressdatenbank

Ehrenamtliche Hilfe

Stand: 14.03.2024

Menschen mit fortgeschrittener Demenz brauchen nicht nur Unterstützung, wenn sie essen oder sich ankleiden. Es ist auch wichtig, ihnen soziale Kontakte zu ermöglichen und zu erhalten, sie angemessen zu beschäftigen und ihnen Bewegung zu verschaffen. Professionelle Pflegekräfte können solche Leistungen aber nicht "nebenbei" erbringen. Angehörige sollten sie entweder vertraglich vereinbaren (zum Beispiel über einen Pflegedienst) – oder eine kostengünstige Alternative wählen: ehrenamtliche Hilfe.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sollen und dürfen nicht zur klassischen Pflege herangezogen werden. Diese Personen kommen also nicht ins Haus, um beispielsweise pflegerische Leistungen zu erbringen. Aber sie können viele andere wichtige Tätigkeiten übernehmen. In der Betreuung von Menschen mit Demenz kommt es auch darauf an, im richtigen Maß aktivierend ihre Fähigkeiten zu fordern und zu fördern als auch den sozialen, seelischen und kognitiven Bedürfnissen gerecht zu werden. Solche "niedrigschwelligen Angebote", wie sie bei den Pflegekassen heißen, fördern das Wohlbefinden der Betroffenen.
Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden oft über die freien Träger der Altenpflege organisiert, aber auch die Gemeinde oder die Kirche vermitteln Ehrenamtliche. Dabei gilt zu beachten: Die Dienstleistungen von Ehrenamtlichen sind selten kostenlos. Das hat gute Gründe: Die Institutionen, die Ehrenamtliche vermitteln, müssen die Dienste dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter planen und sie für ihren Einsatz schulen.


Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe

In fast allen Bundesländern gibt es Regelungen zur sogenannten Nachbarschaftshilfe. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind unterschiedlich ausgestaltet, sodass an Nachbarschaftshelfende je Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen gestellt werden. Dazu zählt beispielsweise, wie viele Pflegebedürftige durch Nachbarschaftshelfende betreut werden dürfen. In Nordrhein-Westfalen darf nur eine Person betreut werden, in Bayern sind es hingegen drei. Auch die Höhe der Vergütung kann durch entsprechende Verordnungen gedeckelt sein – in Hamburg sind es aktuell 5 Euro pro Stunde, in Sachsen 10 Euro. Teilweise existieren auch Regelungen zum erlaubten Verwandtschaftsgrad, damit die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbeitrag finanziert werden kann. Angehörige sollten sich daher über die Regelungen für ihr Bundesland informieren. Meist wird vor der Aufnahme der Tätigkeit eine Qualifizierungsmaßnahme vorausgesetzt. Diese Kurse können zum Teil auch online besucht werden. Für NRW sind die Voraussetzungen vereinfacht worden. So ist seit Januar 2024 lediglich die bestätigte Kenntnis (PDF) einer Broschüre (PDF) erforderlich.

Grundsätzlich kann für die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe eine Aufwandsentschädigung bis zu 125 € bezahlt werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Ist diese Leistung zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt, kann sie im Rahmen der niedrigschwelligen Entlastungsleistungen von den Pflegekassen finanziert werden. Weitere Informationen erhalten Sie dazu von Pflegestützpunkten oder auf den Internetseiten der Landesgesundheitsministerien, Ihrer zuständigen Pflegekasse oder bei Ihrer Kommune:


Finanzierung

Ob und wie viel pflegende Angehörige für ehrenamtliche Hilfe zahlen müssen, erfragen sie am besten im Pflegestützpunkt, bei der Altenhilfe oder der Agentur, die Ehrenamtliche schult und vermittelt. Für den Bereich der Nachbarschaftshilfe kann die Auskunft ebenfalls an diesen Stellen oder auf den Webseiten der Landesgesundheitsministerien eingesehen werden. Um die Kosten abzudecken, bietet sich das Pflegegeld an. Die Pflegekassen lassen die stundenweise Unterstützung durch Ehrenamtliche auch als Verhinderungspflege gelten. Dazu ist ein entsprechender Antrag notwendig.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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Gesetzliche Leistung SGB XI - unter "Entlastungsbetrag"

Netzwerk Pflegebegleitung

Ambulanter Pflegedienst

Professionelle ambulante Hilfe ermöglicht es alleinlebenden Menschen mit Demenz länger zu Hause zu bleiben und entlasten Angehörige. Dadurch gewinnen Angehörige Zeit, um beruflichen Pflichten nachzugehen, Einkäufe zu machen oder auch einfach zu entspannen. Die Kasse zahlt allerdings nur, wenn die Pflegekraft von ihr zugelassen ist oder bei einem ihrer Vertragspartner arbeitet. Solche Partner sind die Wohlfahrtsverbände Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Paritätischer Verband, Rotes Kreuz und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Überall in Deutschland gibt es aber auch private Pflegedienstleister, die bei Pflegekassen unter Vertrag stehen.

Manchmal bietet es sich an, zuerst einen Pflegedienst auszusuchen und dann den Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Viele Dienstleister helfen kostenlos beim Ausfüllen des Antrags. Außerdem sollten sich Angehörige ein Bild von den Angeboten vor Ort machen und diese vergleichen. Pflegedienste sind selten auf Menschen mit Demenz spezialisiert, sondern bieten allgemeine Leistungen der Altenpflege an. Alzheimer und andere Formen der Demenz erfordern aber besondere Kenntnisse und Fähigkeiten.

Tipps für Menschen mit Demenz und deren Angehörige

Erste Anhaltspunkte für die Auswahl können Gespräche mit Nachbarn und Bekannten liefern. Vielleicht haben Sie ehemalige Kolleginnen oder Kollegen, die ebenfalls einen Angehörigen mit Demenz gepflegt haben und mit einer professionellen Pflegekraft zufrieden war? Um die Meinung anderer Familien einzuholen, können Sie sich auch an eine örtliche Selbsthilfegruppe oder die Alzheimer Gesellschaft wenden.

Danach lassen Sie sich am besten bei den Pflegediensten vor Ort Termine geben, um über den Pflegeansatz zu sprechen und praktische Fragen zu klären. Achten Sie auf Folgendes:

  • Verfügt der Dienstleister über ein schriftliches Konzept, in dem er seinen Pflegeansatz darlegt?
  • Geht der Dienstleister darin auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz ein?
  • Gibt es Fachkräfte, die speziell für die Pflege von Menschen mit Demenz ausgebildet beziehungsweise geschult sind?
  • Gewährleistet der Dienstleister, dass sich eine begrenzte Zahl von Pflegekräften abwechselt? Das ist wichtig, weil Menschen mit Demenz Bezugspersonen brauchen. In Ratgebern sind allerdings oft unrealistische Zahlen zu lesen: Zwei bis drei Bezugspersonen mögen wünschenswert sein. Realistisch sind solche Forderungen nicht.
  • Erscheint die Pflegekraft in einem vereinbarten Zeitfenster von etwa einer halben Stunde? Das hilft nicht nur Ihnen bei der Tagesplanung, sondern strukturiert den Tag Ihres Familienmitglieds.
  • Minutengenaue Vereinbarungen sind dagegen weder realistisch noch wünschenswert. Bedenken Sie: Will der Dienstleister Punkt halb neun vor der Tür eines Kunden stehen, muss er bei einem anderen alles "stehen und liegen" lassen. Das spräche eher gegen als für Qualität.
  • Falls Sie nur bestimmte "Verrichtungen des täglichen Lebens" an den Dienstleister abgeben möchten – geht er auf Ihre Wünsche ein?
  • Bietet der Dienstleister eine 24-Stunden-Bereitschaft für Notfälle?
  • Organisiert der Dienstleister eventuell eine Betreuungsgruppe?
  • Bietet der Dienstleister Ihnen die Hilfe von Ehrenamtlichen an, die Sie entlasten können?
  • Arbeitet der Pflegedienst mit Einrichtungen der Tagespflege oder kurzzeitigen Pflege zusammen, sodass im Notfall rasch teilstationäre Hilfen zur Verfügung stehen?
  • Kooperiert der Pflegedienst mit einem Anbieter professioneller Sterbebegleitung, beispielsweise einer Hospizinitiative?

Grenzen ambulanter Pflege

Fragen Sie Pflegedienste auch, wo sie die Grenze ihrer Hilfe ziehen. Die Pflege mancher Menschen mit Demenz ist so anspruchsvoll, dass selbst Fachkräfte nicht mehr ausreichend unterstützen können. Das kann beispielsweise passieren, wenn Betroffene stark verhaltensauffällig werden und sich oder andere gefährden. In solchen Fällen kann es für alle Beteiligten besser sein, sich rechtzeitig nach einem guten Pflegeheim umzusehen.

Finanzierung

Die Kosten übernehmen bis zu einem festgelegten Betrag (Pflegesachleistungen), welcher vom Pflegegrad abhängig ist, die Pflegeversicherungen. Wenn der Betrag der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Leistungen des Pflegedienstes zu bezahlen, muss der Restbetrag aus eigenen Mitteln finanziert werden oder es kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) gestellt werden.

Erfolgt die Pflege durch einen Pflegedienst und einen Angehörigen, können Kombinationsleistungen (Kostenübernahme Pflegesachleistungen + anteiliges Pflegegeld) bei der Pflegeversicherung beantragt werden (SGB XI).

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Soziale Pflegeversicherung

Sozialhilfe

Tagespflege

Wenn Menschen mit Demenz nicht mehr alleine bleiben und ihre Angehörigen sie nicht rund um die Uhr versorgen können oder um den Pflegepersonen eine Pause zu verschaffen, kann ein Besuch in der Tagespflege eine gute Lösung sein. Die Pflegebedürftigen verbringen ein oder mehrere Tage pro Woche gemeinsam in einer Einrichtung, die auf ihre Bedürfnisse eingestellt ist. Hierzu werden sie morgens abgeholt und kehren am Nachmittag wieder in ihre Familien zurück. Vor Ort werden unterschiedlichste Aktivitäten angeboten, um Fähigkeiten zu fördern und Menschen mit Demenz zu aktivieren. Im § 43b SGB XI wurde geregelt, dass zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote anzubieten und durchzuführen sind. Die pflegerische Betreuung wird in der Tagespflege ebenfalls sichergestellt.

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Gesetzliche Leistungen

Tagespflege: Tipps für Angehörige

Sie sollten sich eine Einrichtung der Tagespflege genau ansehen, bevor Sie eine Betreuung vereinbaren. Achten Sie unter anderem auf Folgendes:

  • Gibt es kleine Gruppen beziehungsweise feste Tischnachbarn, sodass sich Vertrautheit einstellen kann?
  • Schlagen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen bestimmten Tag vor, um Ihr Familienmitglied in eine passende Gruppe zu integrieren?
  • Können Sie einen Probetag vereinbaren?
  • Gibt es ein Konzept, um einen neuen Gast einzugewöhnen? Kann er beispielsweise zunächst stundenweise kommen? Dürfen Sie am Anfang dabei sein?
  • Verhindert die Einrichtung auf menschenwürdige Weise, dass Menschen mit Demenz allein das Gebäude verlassen?
  • Wirken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelassen? Gehen sie mit ruhigen Gesten auf die alten Menschen ein?
  • Werden die zu Betreuenden angeregt, sich zu bewegen?
  • Geht jemand mit zur Toilette, wenn ein Mensch mit Demenz unruhig wird?
  • Erkundigen Sie sich, wie der Fahrdienst funktioniert und wie Ausfälle, zum Beispiel bei Krankheit des Fahrers oder der Fahrerin, aufgefangen werden.

Oft dauert es ein wenig, um sich an eine Tagespflegeeinrichtung zu gewöhnen. Entscheidend ist, dass den Menschen mit Demenz die Aufenthalte dort zur Routine werden. Angehörige sollten mindestens zwei oder drei Aufenthalte in der Woche, am besten an direkt aufeinanderfolgenden Tagen einplanen. Allerdings hängt die Zahl der Aufenthalte nicht nur von den Wünschen der Familie ab, sondern auch vom Geld.

Finanzierung

Die Kosten übernehmen bis zu einem festgelegten Betrag (Pflegesachleistung bei teilstationärer Versorgung), welcher vom Pflegegrad abhängig ist, die Pflegeversicherungen. Wenn der Betrag der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Leistungen der Tagespflege zu bezahlen, muss der Restbetrag aus eigenen Mitteln finanziert werden oder es kann bei Bedarf beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) gestellt werden.
Die Kosten können zusätzlich zum Pflegegeld oder Pflegesachleistungen abgerechnet werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen privat getragen werden.

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Soziale Pflegeversicherung

Sozialhilfe

Nachtpflege

Menschen mit Demenz haben häufig Schlafprobleme und damit einhergehend unter einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus. Für viele pflegende Angehörige bedeutet das, dass sie nachts nicht durchschlafen können und auch während der Nacht sich um die Pflegebedürftigen kümmern müssen. Um endlich einmal wieder ruhig durchschlafen zu können, gibt es die Nachtpflege. Es wird bisher nur vereinzelt die Nachtpflege angeboten. Vorreiter ist der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), welcher die Nachtpflege unter anderem in Bramsche, Karlsruhe oder in Bremen anbietet. Jede Einrichtung für Nachtpflege ist verpflichtet zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote, welche über die normale Versorgung hinausgehen, anzubieten und durchzuführen. Dieses ist im § 43b SGB XI geregelt.

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Gesetzliche Leistungen

Finanzierung

Die Kosten übernehmen bis zu einem festgelegten Betrag (Pflegesachleistung bei teilstationärer Versorgung), welcher vom Pflegegrad abhängig ist, die Pflegeversicherungen. Wenn der Betrag der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Leistungen der Nachtpflege zu bezahlen, muss der Restbetrag aus eigenen Mitteln finanziert werden oder es kann bei Bedarf beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) gestellt werden.
Die Kosten können zusätzlich zum Pflegegeld oder Pflegesachleistungen abgerechnet werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen privat getragen werden.

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Soziale Pflegeversicherung

Sozialhilfe

Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehörige können arbeitsunfähig sein oder haben einen Urlaub nötig. In solchen Fällen bieten sich mehrere Möglichkeiten für die Verhinderungspflege an. Es ist möglich, dass die pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenz von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn durchgeführt wird. Falls dieses nicht umsetzbar ist, kann auch ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden.

Pro Jahr stehen Ihnen 42 Tage Verhinderungspflege zur Verfügung. Diese können aufgeteilt werden: Wenn Sie drei Tage krankgeschrieben sind und jemand anderes die Pflege übernimmt, bleiben also noch 39 Tage übrig. Außerdem dürfen Sie Ihr "Tage-Konto" auch stundenweise nutzen. Ein Beispiel: Eine Frau pflegt ihre pflegebedürftige Mutter. Einmal in der Woche kommt ein ehrenamtlicher Helfer ins Haus, der mit der Mutter singt, Fotoalben anschaut, ihr Kuchen in verzehrfertige Stückchen schneidet und sie zur Toilette begleitet. Währenddessen hat die Tochter Zeit, zu Behörden oder zum Friseur zu gehen oder einfach mal auszuspannen. Dafür rechnet die Kasse drei Stunden Verhinderungspflege an.

Angenommen, ein Mann pflegt seine Frau mit Demenz in der gemeinsamen Wohnung. Er erkältet sich schwer und braucht Ruhe, um gesund zu werden. Dann kann es ratsam sein, die Ehefrau ein paar Tage lang stationär pflegen zu lassen. Für diese Fälle können Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt werden. Manche Pflegeheime halten Plätze für solche Kurzzeitgäste vor. Jede Einrichtung für Kurzzeitpflege ist verpflichtet, zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote, welche über die normale Versorgung hinausgehen, anzubieten und durchzuführen. Dieses ist im § 43b SGB XI geregelt. Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten für Kurzzeitpflege, wenn die gewählte Einrichtung bei ihr unter Vertrag steht.

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Soziale Pflegeversicherung

Betreuungskräfte/Haushaltshilfen aus Ländern der Europäischen Union

Die Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der Europäischen Union (EU) ermöglicht es, Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus den EU-Mitgliedstaaten in Deutschland zu beschäftigen. Verschiedene Modelle sind möglich:

1. Das Arbeitgebermodell:

Der oder die Pflegebedürftige oder die Angehörigen stellen selbst eine Betreuungskraft ein, fungieren also als Arbeitgeber. Diese Voraussetzungen müssen vom Arbeitgeber erfüllt werden:

  • Die Auftraggeber sind mit allen Pflichten und Rechten Arbeitgeber (alle Formalitäten, wie Verträge abschließen, Abgaben und Steuern entrichten liegen in ihrer Verantwortung)
  • Eine angemessene Unterkunft im eigenen Haushalt der Pflegebedürftigen oder in der Nähe muss für die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt werden
  • Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten für die Arbeitskraft müssen übernommen werden
  • Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht der tarifrechtlichen oder üblichen Vollzeitstundenzahl (38,5 Stunden/Woche) bei sechs Tagen pro Woche
  • Der monatliche Brutto-Arbeitslohn richtet sich nach dem im jeweiligen Bundesland gültigen Tariflohn
  • Die Kosten für die Arbeitgeber errechnen sich aus dem Bruttolohn, dem Arbeitgeberanteil bei den Sozialversicherungsabgaben, den Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie den An- und Abreisekosten der Arbeitskraft
  • Der Arbeitgeber muss eine Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft abschließen
  • Diese Haushaltshilfen/Pflegekräfte dürfen folgende Tätigkeiten übernehmen: pflegerische Alltagshilfen (zum Beispiel einfache Hilfestellungen bei der Körperpflege, der Ernährung, bei Toilettengängen und der Mobilität) und Haushaltshilfe

Der Dauer der Beschäftigung sind keine zeitlichen Grenzen gesetzt. Die Pflichten der Arbeitskräfte sind:

  • Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und
  • eine Steuer-Identifikationsnummer beim Finanzamt beantragen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der:
Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Adresse: Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Telefon: 0228 7132132
E-Mail: zav.haushaltshilfen@arbeitsagentur.de

Weitere Informationen finden Sie hier:

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung - Bundesagentur für Arbeit

2. Das Entsendemodell:

Hierbei handelt es sich um eine zeitlich befristete Entsendung von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines europäischen Unternehmens aus EU-Mitglied-Staaten nach Deutschland, wobei die Pflegebedürftigen/Angehörigen hier nicht zu Arbeitgebern werden. Sie schließen mit einem europäischen oder deutschen Unternehmen einen Dienstleistervertrag über Pflege, Betreuung und/oder hauswirtschaftliche Hilfen. Die Voraussetzungen sind hier:

  • Die Arbeitskraft ist bei einem der oben genannten Unternehmen angestellt
  • Das Unternehmen entrichtet die Sozialversicherungsabgaben und Steuern. Der Nachweis hierfür ist die Entsendebescheinigung A-1
  • Die Entsendung erfolgt nur vorübergehend (bis zu 12 Monate)
  • Die Arbeitskräfte wechseln in einem bestimmten Rhythmus (drei Monate)
  • Für die Arbeitnehmer gelten die deutschen Arbeitsrechts- und Arbeitsschutzbestimmungen wie Probezeit, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Tariflohn/Mindestlohn
  • Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus dem Tariflohn/Mindestlohn, den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und An- und Abreisekosten der Arbeitskraft. In der Regel wird eine einmalige Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühr von den Unternehmen erhoben.

Finanzierung

Es ist nicht möglich, die Pflegesachleistungen, mit denen die Leistungen eines von den Pflegekassen anerkannten Pflegedienstes bezahlt werden, für Haushaltshilfen aus der Europäischen Union einzusetzen. Lediglich das Pflegegeld steht Ihnen zur Verfügung, vorausgesetzt Sie haben einen Pflegegrad, sind also per Gesetz als pflegebedürftig anerkannt. Außerdem können Sie noch die Erstattungen für die Verhinderungspflege sowie die 50 Prozent der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ausländische Betreuungskräfte - Verbraucherzentrale

Verbraucherzentrale - grauer Pflegemarkt

Wohnungsumgestaltung

Durch das Älterwerden oder eine Demenz werden besondere Anforderungen an den Wohnraum notwendig. Praktische Tipps und Informationen, wie Sie Ihr Zuhause dennoch sicher, hilfreich und behaglich gestalten können, erfahren Sie über entsprechende Musterwohnungen, wie zum Beispiel diese hier.

Die Musterwohnung "Sicher wohnen mit Demenz" kann sowohl vor Ort als auch virtuell begangen werden.

Nutzen Sie auch eine sogenannte "Wohnraumcheckliste", um Unfälle zu vermeiden und die Selbständigkeit Ihres Angehörigen mit Demenz möglichst lange zu erhalten. Beispiele finden Sie bei der Niedersächsischen Fachstelle für Wohnberatung (Checkliste als PDF-Dokument) oder bei den Pflegestützpunkten Berlin.