Entlassung

Wichtig am Entlassungstag ist, dass Patientinnen beziehungsweise Patienten und pflegende Angehörige alle Informationen und Dokumente für die weitere medizinische Versorgung erhalten. Dazu gehören der Arztbrief mit Informationen und Therapieempfehlungen für die weiterbehandelnden Hausärztin beziehungsweise den Hausarzt sowie der Pflegeüberleitungsbogen mit pflegerischen Informationen für die Weiterversorgung. Idealerweise enthalten diese Dokumente nicht nur Informationen über Diagnosen, verordnete Medikamente, Wunden, Therapieempfehlungen und Laborwerte, sondern auch über den Umgang mit den Besonderheiten der Patientin oder des Patienten mit Demenz.

Seit dem 1. Oktober 2017 sind alle Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen dazu verpflichtet, ein Entlassmanagement vorzuhalten und die Weiterversorgung nach der Krankenhausbehandlung sicherzustellen (§ 39 Abs. 1a SGB V). Die Teilnahme am Entlassmanagement ist freiwillig und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Patientin oder des Patienten oder ihres beziehungsweise seines Vertreters. Dies vor allen Dingen aus Datenschutzgründen, da für das Entlassmanagement häufig die Kontaktaufnahme mit Dritten erforderlich ist wie zum Beispiel einem Pflegedienst.

Nicht immer gelingt es jedoch, zum Beispiel einen Kurzzeitpflegeplatz rechtzeitig zum Entlassungstag zu finden. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde 2021 jedoch die Möglichkeit geschaffen, bis maximal zehn Tage länger im Krankenhaus zu bleiben, sodass die nahtlose Weiterversorgung sichergestellt werden kann.

Entlassungstag

Stand: 08.04.2024
Für den Entlassungstag selbst muss zunächst der Transfer geplant sein. Dies kann je nach Möglichkeit und Notwendigkeit via privater Abholung, Taxi oder Krankentransportwagen geschehen. Für den Krankentransportwagen wird gegebenenfalls ein sogenannter Transportschein benötigt, andernfalls können hohe Kosten anfallen.

Je nachdem werden vom Krankenhaus meist auch benötigte Medikamente mitgegeben (maximal für drei Tage), sofern die Hausärztin oder der Hausarzt zur Ausstellung eines Rezeptes nicht unmittelbar nach der Entlassung erreichbar ist. Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig im Krankenhaus, insbesondere, wenn auf den Entlassungstag ein Wochenende oder Feiertage folgen.