Webanalyse / Datenerfassung Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte seine Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot www.wegweiser-demenz.de zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
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Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell,
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die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.
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Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
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Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters, der ]init[ AG, in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Wichtig am Entlassungstag ist, dass Patientinnen beziehungsweise Patienten und pflegende Angehörige alle Informationen und Dokumente für die weitere medizinische Versorgung erhalten. Dazu gehören der Arztbrief mit Informationen und Therapieempfehlungen für die weiterbehandelnden Hausärztin beziehungsweise den Hausarzt sowie der Pflegeüberleitungsbogen mit pflegerischen Informationen für die Weiterversorgung. Idealerweise enthalten diese Dokumente nicht nur Informationen über Diagnosen, verordnete Medikamente, Wunden, Therapieempfehlungen und Laborwerte, sondern auch über den Umgang mit den Besonderheiten der Patientin oder des Patienten mit Demenz.
Seit dem 1. Oktober 2017 sind alle Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen dazu verpflichtet, ein Entlassmanagement vorzuhalten und die Weiterversorgung nach der Krankenhausbehandlung sicherzustellen (§ 39 Abs. 1a SGB V). Die Teilnahme am Entlassmanagement ist freiwillig und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Patientin oder des Patienten oder ihres beziehungsweise seines Vertreters. Dies vor allen Dingen aus Datenschutzgründen, da für das Entlassmanagement häufig die Kontaktaufnahme mit Dritten erforderlich ist wie zum Beispiel einem Pflegedienst.
Nicht immer gelingt es jedoch, zum Beispiel einen Kurzzeitpflegeplatz rechtzeitig zum Entlassungstag zu finden. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde 2021 jedoch die Möglichkeit geschaffen, bis maximal zehn Tage länger im Krankenhaus zu bleiben, sodass die nahtlose Weiterversorgung sichergestellt werden kann.
Der Sozialdienst im Krankenhaus ist eine Form der Sozialarbeit. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind das V. Sozialgesetzbuch sowie die Krankenhausgesetze der Bundesländer. Hiermit soll ein möglichst nahtloser, reibungsloser Übergang vom stationären Aufenthalt in die Weiterversorgung gewährleistet werden. Der Sozialdienst arbeitet hierfür eng mit den im Krankenhaus an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen zusammen, ebenso wie mit Betreuerinnen und Betreuern, Angehörigen und verschiedenen Institutionen, die zur nachstationären Weiterversorgung beitragen.
Der Sozialdienst kann unterschiedliche Bezeichnungen haben (zum Beispiel Entlassungsmanagement, Überleitungsmanagement, Case Management, Pflegeüberleitung) und weist unterschiedliche Schwerpunkte aufgrund der Spezialisierung des Krankenhauses auf. Nicht zu verwechseln ist er jedoch mit der Klinikseelsorge, die andere Aufgaben hat.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, den Sozialdienst eines Krankenhauses anzusprechen? Als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger sollten Sie frühzeitig mit dem Sozialdienst einen Termin vereinbaren, spätestens wenn der Entlassungstermin feststeht. In einigen Krankenhäusern wird automatisch mit der Aufnahme auch ein Termin für ein Gespräch festgelegt, zu dem Angehörige und Behandelnde sich treffen. Häufig geschieht dies am Patientenbett. Dabei ist unbedingt die Würde der oder des Betroffenen zu wahren. Denn selbstverständlich müssen die Wünsche der Patientin oder des Patienten an die Form der Weiterversorgung an erster Stelle stehen.
Mit der Patientin oder dem Patienten sowie den Angehörigen wird die weitere Versorgung geplant.
Der Sozialdienst berät zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Gegebenenfalls stellt er einen Antrag auf Eileinstufung in einen Pflegegrad, sofern keiner vorhanden ist und die Entlassung in ein Pflegeheim erfolgen soll. Im Rahmen einer solchen Eileinstufung erfolgt die Beurteilung durch eine Gutachterin oder einem Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder durch Medicproof „nach Aktenlage“. Das heißt, es wird ein vorläufiges Ergebnis festgestellt. Die Gutachterin oder der Gutachter kann in der nachfolgenden Begutachtung nach der Entlassung zu einem anderen Ergebnis kommen.
Unterstützt die Organisation der häuslichen Versorgung zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst und vermittelt entsprechende Adressen und Kontakte.
Unterstützt die Organisation von Kurzzeit- oder Dauerpflege. Zumeist klärt der Sozialdienst gegebenenfalls auch ab, ob und welche Pflegeeinrichtung zum Entlassungsdatum aufnahmebereit ist. Der Sozialdienst berät hier neutral - Ihr persönlicher Eindruck ist nicht ersetzbar: das heißt, dass pflegende Angehörige eine in Frage kommende Einrichtung rechtzeitig besichtigen sollten.
Vermittelt die Aufnahme in einer Hospizeinrichtung.
Berät zu ergänzenden Angeboten zum Beispiel niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, aber auch Selbsthilfegruppen für Angehörige, Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Versorgung, Hausnotruf oder Wohnraumberatungsstellen und weiteres.
Berät und organisiert die Hilfsmittelversorgung (Rezeptur).
Berät und informiert über weitergehende Ansprüche, zum Beispiel einen Schwerbehindertenausweis.
Informiert gegebenenfalls zu weiteren finanziellen Fragen (zum Beispiel Sozialhilfeansprüche, Wohngeld).
Informiert und vermittelt gegebenenfalls Kontakt zu Beratungsangeboten zum Thema Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Es werden auch gegebenenfalls erforderliche Anschlussheilbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen in enger Absprache mit den an der Versorgung Beteiligten eingeleitet.
Entlassungstag
Stand: 08.04.2024 Für den Entlassungstag selbst muss zunächst der Transfer geplant sein. Dies kann je nach Möglichkeit und Notwendigkeit via privater Abholung, Taxi oder Krankentransportwagen geschehen. Für den Krankentransportwagen wird gegebenenfalls ein sogenannter Transportschein benötigt, andernfalls können hohe Kosten anfallen.
Je nachdem werden vom Krankenhaus meist auch benötigte Medikamente mitgegeben (maximal für drei Tage), sofern die Hausärztin oder der Hausarzt zur Ausstellung eines Rezeptes nicht unmittelbar nach der Entlassung erreichbar ist. Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig im Krankenhaus, insbesondere, wenn auf den Entlassungstag ein Wochenende oder Feiertage folgen.