In Deutschland leben einige Menschen, die teils deutlich vor dem Erreichen des Rentenalters eine Demenz diagnostiziert bekommen haben. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft geht von etwa 100.000 Betroffenen zwischen 45 und 64 Jahren aus. In diesem Lebensabschnitt stehen Menschen häufig noch voll im Beruf.
Die Diagnose einer Demenz bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jemand sofort arbeitsunfähig ist. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern: Welche Aufgaben kann jemand weiter sicher, zuverlässig und zumutbar erfüllen – und welche Unterstützung braucht die Person dafür?
Diagnose mitteilen ist nicht verpflichtend – ein Gespräch will vorbereitet sein.
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ihre Diagnosen nicht ihrem Arbeitgeber mitteilen. Auch bei einer Krankschreibung erfährt der Arbeitgeber nicht die Diagnose dahinter.
Anders kann es werden, wenn die Erkrankung Auswirkungen auf die sichere oder zuverlässige Ausübung der Arbeit hat. Dann geht es nicht mehr nur um Privatsphäre, sondern auch um Arbeitssicherheit, Verantwortung und mögliche Fehlerfolgen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand Fahrzeuge führt, Maschinen bedient, Medikamente richtet, mit gefährlichen Stoffen arbeitet, alleine sicherheitsrelevante Entscheidungen trifft oder Verantwortung für andere Menschen trägt. Kurz gesagt: Man muss nicht automatisch die Diagnose mitteilen. Aber man sollte nicht verschweigen, wenn durch die Erkrankung relevante Risiken entstehen können.
Im Zweifel ist es sinnvoll, sich vorher beraten zu lassen – ärztlich, anwaltlich, durch den Betriebsrat oder Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, eine Beratungsstelle oder den Sozialverband. Auch der Betriebsarzt kann eine wichtige Ansprechperson sein. Wichtig ist: Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie dürfen dem Arbeitgeber keine Diagnosen oder Befunde weitergeben. Der Arbeitgeber wird grundsätzlich nur über arbeitsbezogene Einschätzungen informiert, nicht die medizinischen Details.
Beraten lassen
Betroffene sind gut beraten, sich vor einem möglichen Gespräch mit Vorgesetzten Gedanken darüber zu machen, was gut gelingt und wie die eigene Tätigkeit gegebenenfalls angepasst werden kann. Das Gespräch mit dem Arbeitgeber muss sich weniger um die individuelle Krankheitsgeschichte drehen, als vielmehr darum, welche Aufgaben gut gelingen und bewältigbar sind, wo möglicherweise kritische Fehler entstehen können, was besonders anstrengt, ob Arbeitszeit (zum Beispiel bei Schichtarbeit) angepasst werden kann und in wie weit feste Abläufe (schriftlich) vereinbart werden können, die der Fortführung der Tätigkeit dienen und notwendige Anpassungsmaßnahmen darlegen.
Praktisch sinnvoll ist ein gestuftes Vorgehen:
- Erst medizinisch und rechtlich beraten lassen und selber orientieren.
- Eigene Einschränkungen und Ressourcen aufschreiben.
- Entscheiden, wem man was sagt.
- Ein ruhiges Gespräch mit direkter Führungskraft oder Personalabteilung vereinbaren; gegebenenfalls mit Vertrauensperson / Gewerkschaft zur Unterstützung.
- Nicht zwischen Tür und Angel sprechen.
- Nicht vorschnell kündigen, Aufhebungsvertrag unterschreiben oder Aufgaben abgeben.
- Gesprächsergebnisse schriftlich festhalten.
So kann aus einem schwierigen Diagnosegespräch ein arbeitsbezogenes Klärungsgespräch werden. Nicht die Krankheit steht dann allein im Mittelpunkt, sondern die Frage, wie die Arbeit möglichst sicher und lange fortgeführt werden kann.
Für Betroffene besonders wichtig:
- Nicht aus Scham schweigen, wenn Fehler oder Gefährdungen entstehen.
- Nicht vorschnell alles offenlegen, ohne vorher eine Beratung einzuholen.
- Nicht nur sagen: „Ich habe eine Demenz“, sondern konkret erklären, was das für den Arbeitsalltag bedeutet.
- Keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne sich vorher beraten zu lassen.
- Nicht allein in schwierige Personalgespräche gehen, wenn es einen Betriebsrat, Personalrat oder eine Schwerbehindertenvertretung gibt.
- Nicht den Arbeitsplatz aufgeben, bevor Ansprüche, Krankengeld, Reha, Schwerbehinderung, Gleichstellung, betriebliche Eingliederungsmaßnahmen, Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft sind.
Wer eine Demenzdiagnose erhält, muss dem Arbeitgeber somit nicht sofort seine ganze Krankengeschichte offenlegen. Aber es ist sinnvoll, frühzeitig und gut vorbereitet über die Auswirkungen auf die Arbeit zu sprechen – besonders dann, wenn Sicherheit, Fehlerfolgen oder Überforderung eine Rolle spielen. Ziel des Gesprächs sollte nicht der schnelle Ausstieg, sondern eine faire Klärung sein: Was geht noch, was braucht Unterstützung, und wann ist ein geordneter Übergang nötig?
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier im Wegweiser Demenz: Berufstätig mit Demenz.
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