„Betreuung und Betreuungsverfügung“ – Online-Seminar der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Menschen mit Demenz haben grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, Vertrauenspersonen vorsorglich mit der Regelung ihrer Angelegenheiten zu betrauen oder ihre Wünsche verbindlich festzuhalten. Neben der Vorsorgevollmacht gibt es auch die Möglichkeit der Erstellung einer Betreuungsverfügung. Diese hält fest, wer im Notfall die Betreuung beziehungsweise gesetzliche Vertretung übernehmen soll. Darin kann auch geregelt sein, wer als betreuende Person ausgeschlossen werden soll oder welches Pflegeheim für die Unterbringung bevorzugt wird.

Das Online-Seminar informiert Interessierte über grundlegende Aspekte zur Betreuung und Betreuungsverfügung.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung zu dem Seminar finden Sie unter diesem Link.