Eine Demenz führt im Verlauf zu einer Beeinträchtigung des freien Willens. Damit die Angehörigen den Willen ihres Menschen mit Demenz trotzdem umsetzen können, ist das frühzeitige Verfassen von Vollmachten und Verfügungen notwendig – bestenfalls noch vor der Diagnose einer Demenz.
Peter Wolff gibt in seinem Vortrag einen Überblick über die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Weitere Informationen zu dem Vortrag sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des Sozialverbands VdK Bayern e.V.
Im Wegweiser Demenz finden Sie im Bereich „Vollmacht und Testament“ Wissen über die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen.