Informationen zur Pflegeversicherung in 18 Sprachen verfügbar

Wenn Menschen mit Demenz ihren Alltag aufgrund von körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr selbstständig bewältigen können und bei ihnen voraussichtlich über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten ein Hilfebedarf besteht, kann eine Pflegebedürftigkeit vorliegen.

Aus dieser Pflegebedürftigkeit ergibt sich häufig die Anerkennung eines Pflegegrades und somit ein Anspruch auf Leistungen und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung. Da die Beantragung der Leistungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen oft eine große Herausforderung darstellt, haben die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz einen Handzettel erstellt, der alle wichtigen Informationen zusammenfasst. Diese Hilfestellung wurde zudem in 18 verschiedene Sprachen übersetzt, um auch Menschen mit Migrationshintergrund einen Zugang und damit eine möglichst gerechte Teilhabe zu ermöglichen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Download erhalten Sie hier: https://alter-pflege-demenz-nrw.de/akteure/2023/02/27/barriereloser-zugang-infos-zu-pflegeversicherung-in-18-sprachen-verfuegbar/