Für die Feststellung des Pflegegrades ist die Pflegekasse zuständig. Sie beauftragt hierfür in der Regel den Medizinischen Dienst (MD). Die Gutachterin beziehungsweise der Gutachter des MD besucht den Menschen mit Demenz in den eigenen vier Wänden. Dabei wird festgestellt, wie selbstständig der Alltag gestaltet werden kann und wobei Hilfe benötigt wird.
In der Veranstaltung werden den Teilnehmenden wichtige Tipps zur Pflegebegutachtung bei Menschen mit Demenz vermittelt.
Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention können sich Interessierte über die Veranstaltung informieren.
Im Wegweiser Demenz können Sie auf der Unterseite „Soziale Pflegeversicherung“ umfangreiches Wissen über die Feststellung eines Pflegegrades sowie die jeweiligen Leistungen der Pflegeversicherung finden.