Online-Seminar: „Betreuungsverfügung“

In einer Betreuungsverfügung legen Menschen mit Demenz fest, wer ihre Betreuung oder gesetzliche Vertretung bei Bedarf übernehmen soll. Sie können dort auch konkrete Personen von der Betreuung ausschließen und Betreuungswünsche angeben. Die Betreuungsverfügung kann auch noch aufgesetzt oder geändert werden, wenn der Mensch mit Demenz nicht mehr geschäftsfähig ist. Das Online-Seminar informiert die Teilnehmenden über die grundlegenden Aspekte zur Betreuung und Betreuungsverfügung.

Nähere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link.

Im „Wegweiser Demenz“ können Sie sich auf der Seite Vollmacht und Testament über die Betreuungsverfügung informieren.