In einer Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer die betroffene Person rechtsverbindlich vertritt, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Patientenverfügung regelt, wie und über welchen Zeitraum eine medinische Behandlung sowie lebenserhaltende Maßnahmen erfolgen sollen. Die beiden Seminare der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klären am 17. August über die Vorsorgevollmacht sowie am 31. August über die Patientenverfügung auf.
Nähere Informationen zum Seminar „Vorsorgevollmacht“ sowie zur Anmeldung finden Sie an dieser Stelle. Weitere Inhalte zum Seminar „Patientenverfügung“ und die entsprechende Anmeldung können Sie unter diesem Link aufrufen.
Weiterführende Informationen zu den beiden Themenbereichen finden hier im „Wegweiser Demenz“.