Online Veranstaltung „Nah am Menschen – Beratung und Begutachtung verständlich erklärt“

Oftmals werden Betroffene im Laufe ihrer Demenz pflegebedürftig. Erster Ansprechpartner für die Feststellung des Pflegegrades ist die Pflegekasse. In der Regel beauftragt sie dann den Medizinischen Dienst (MD) für die Begutachtung des Menschen mit Demenz. Bei diesem Hausbesuch stellen die Gutachter fest, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann und wobei Unterstützung notwendig ist. Die Ergebnisse werden in einem Gutachten an die Pflegekasse übermittelt, welche abschließend dann den Pflegegrad festlegt. Lernen Sie in dem Vortrag die Aufgaben und das Beschwerdemanagement des MD kennen.

Informieren Sie sich auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg näher zu der Veranstaltung.

Im Wegweiser Demenz können Sie der Seite „Soziale Pflegeversicherung“ weiterführende Tipps und Informationen zu dem Ablauf der Feststellung des Pflegegrades entnehmen.