Oft können Betroffene im Verlauf der Demenz ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln. Damit Angehörige diese Aufgaben erledigen können, müssen sie von dem Menschen mit Demenz dafür bevollmächtigt werden oder als rechtliche Betreuungsperson vom Gericht eingesetzt sein. Zu beachten ist hierbei, dass der Mensch mit Demenz für die Ausstellung einer rechtswirksamen Vollmacht noch voll geschäftsfähig sein muss.
In dem Vortrag werden die Rechte und Pflichten von bevollmächtigten Personen erläutert. Dazu zählt unter anderem, dass die Wünsche und Bedürfnisse des Menschen mit Demenz von der bevollmächtigten Person so weit wie möglich umzusetzen sind.
Die Möglichkeit zur Anmeldung sowie weitere Informationen können Sie der Internetseite des Sozialverband Deutschland Landesverband Niedersachsen entnehmen.
Im Wegweiser Demenz haben wir Ihnen auf der Seite „Angehörige und Betreuung“ Wissen zu der Thematik zusammengefasst.