Menschen mit einer mittleren bis schweren Demenz können ein Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis haben. Je nach Ausmaß und Art der Beeinträchtigung wird ein Merkzeichen vergeben. Damit können Vergünstigungen gewährt werden. Ab einem Grad von 50 haben Menschen mit einer Schwerbehinderung ergänzend ein Anrecht auf zusätzliche Urlaubstage sowie einen besonderen Kündigungsschutz.
Die Referentin Katharina Lorenz klärt in ihrem digitalen Vortrag umfassend über das Thema Schwerbehinderung auf. Dabei geht sie unter anderem auf die folgenden Fragen ein:
- Wann wird man als schwerbehindert eingeordnet?
- Wo wird ein Schwerbehindertenausweis beantragt?
- Was bedeuten die Merkzeichen?
- Welche Nachteilsausgleiche gibt es?
- Wie sollte man reagieren, wenn der Grad der Behinderung herabgestuft werden soll?
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des Sozialverbands Deutschland Landesverband Niedersachen.
Im Wegweiser Demenz finden Sie auf der Seite „Schwerbehindertenausweis (SGB IX)“ weiterführende Informationen zu der Thematik.