Bärbel Schönhof Alzheimer und Recht auf Suizid?

Der Selbstmord von Gunter Sachs hat in der Öffentlichkeit hohe Wellen geschlagen. Aus Angst vor einer Alzheimer-Erkrankung hat er keinen anderen Ausweg gesehen. Nachdem die öffentlich-mediale Debatte wieder abgeklungen ist, möchte ich noch einmal den Blick auf eine grundsätzliche Frage richten, die viele Demenzkranke bewegt: Ist ein Leben mit einer Alzheimer-Erkrankung überhaupt noch lebenswert? Und habe ich das Recht, mich selbst zu töten, wenn ich daran zweifle? Auf beide Fragen lautet die Antwort ja!

Zunächst zu den rechtlichen Grundlagen: Das Recht auf Leben und auch das Selbstbestimmungsrecht sind die höchsten Freiheitsrechte, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert sind. Das Selbstbestimmungsrecht berechtigt jeden Menschen dazu – unabhängig ob demenzkrank oder nicht –, sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten. Auch die Freiheit, zu entscheiden, ob man sich einer medizinischen Behandlung unterziehen will oder nicht, ist in diesem Recht begründet. Ärzte müssen – außer in Notfällen – ihr Handeln deshalb immer am Willen ihrer Patienten ausrichten, sonst machen sie sich der Körperverletzung strafbar. Das gilt auch für lebensverlängernde Maßnahmen. Demenzkranke können hier für den Ernstfall vorsorgen, indem sie ihren Willen frühzeitig in einer Patientenverfügung festhalten.

Das Grundgesetz schützt also Patienten davor, dass sie entgegen ihres geäußerten oder mutmaßlichen Willens behandelt werden. Es schützt aber auch Lebenswillige vor Tötung und verpflichtet uns dazu, Kranken zu helfen, sie zu versorgen und zu behandeln, sofern sie das wünschen.

Doch nun zum Thema Suizid: Es gibt ein Recht auf Leben, aber keinen Zwang zum Leben. Deshalb hat jeder Mensch auch das Recht, sein eigenes Leben zu beenden – sei es, indem er lebensverlängernde Maßnahmen verweigert oder den Freitod wählt. Bereits vor mehr als 30 Jahren, am 25. Juli 1979, hat das Bundesverfassungsgericht das entschieden (BverfGE, Seite 131 fortfolgende). Seitdem sind in Deutschland weder der Suizid noch die Beihilfe zum Suizid strafbar.

Trotz dieser klaren juristischen Regelung ist der Freitod eines Menschen, und mag er noch so wohlüberlegt sein, ein menschliches Drama. Das gilt insbesondere für die Hinterbliebenen. Ich kann zum Teil verstehen, dass die Furcht vor einer möglichen unheilbaren Krankheit zu solch einer Entscheidung führt. Gerade Diagnosen wie die Alzheimer-Erkrankung und der damit im Verlauf häufig verbundene Verlust der Kontrolle über das eigene Leben können tiefe Ängste auslösen. Doch die Erfahrung zeigt: Auch mit einer Demenz kann das Leben noch lebenswert sein – auch wenn es sich stark verändert und am Ende immer beschwerlicher wird.

Für Betroffenen oder möglicherweise Betroffene gibt es vielfältige Hilfsangebote. Der WegweiserDemenz bietet eine Fülle von Informationen und liefert über die Adressdatenbank Anlaufstellen in verschiedenen Regionen Deutschlands. Auch die Deutsche Alzheimergesellschaft steht Demenzkranken mit Rat und Tat zu Seite. Bitte nutzen Sie diese Angebote. Es gibt viele Wege, mit der Krankheit umzugehen.