Jochen Gust Haftpflichtversicherung bei Demenz – was Angehörige beachten sollten

Wer einen Menschen mit Demenz betreut, kümmert sich nicht nur um die Gesundheit und Sicherheit des betroffenen Menschen, sondern muss auch viele organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragen lösen und bedenken. Eine davon ist die Frage der privaten Haftpflichtversicherung. Sie soll vor hohen Kosten schützen, wenn ein Schaden verursacht wird. Doch wie ist das eigentlich, wenn jemand aufgrund seiner Demenz gar nicht mehr für Schäden haftbar gemacht werden kann?

Schnell ist es passiert

Ein Moment genügt: das Handy eines Besuchers fällt zu Boden, eine Vase geht zu Bruch, oder beim Einkaufen wird aus Versehen etwas beschädigt. Im Alltag mit Demenz kann so etwas schnell passieren. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten – sofern der Versicherte überhaupt rechtlich haftbar ist.

Die Frage der Deliktsfähigkeit bei einer Demenz

Deliktsfähigkeit bedeutet die rechtliche Fähigkeit, für einen selbst verursachten Schaden persönlich verantwortlich gemacht zu werden und entsprechend dafür zu haften. Gemäß § 827 BGB sind Menschen, die aufgrund einer krankhaften Störung ihrer Geistestätigkeit nicht in der Lage sind das Unrecht ihrer Handlung zu erkennen, nicht deliktsfähig.

Das heißt: Im fortgeschrittenen Stadium der Demenz muss die betroffene Person für verursachte Schäden meist nicht selbst aufkommen – und eine normale Haftpflichtversicherung zahlt in solchen Fällen oft nicht.

Kompliziert wird es, wenn die Erkrankung noch im Frühstadium ist oder es „lichte Momente“ gibt: Dann kann die Deliktsfähigkeit im Einzelfall bejaht werden.

Deliktsunfähigkeits- oder Demenzklausel

Viele Versicherer bieten eine besondere Zusatzklausel an. Sie sorgt dafür, dass die Haftpflichtversicherung auch dann zahlt, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt des Schadens nicht deliktsfähig war.

Diese Klausel kann oft in bestehende Verträge aufgenommen werden – manchmal gegen einen kleinen Aufpreis. Das kann sehr sinnvoll sein, wenn Konflikte um Schäden vermieden werden sollen, die zusätzlich Kraft und Nerven kosten. 

Muss ich die Demenz der Versicherung melden?

Rein rechtlich besteht keine Pflicht, die Diagnose zu melden. Trotzdem empfehlen Fachleute:

  • Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und klären Sie, ob eine Deliktsunfähigkeitsklausel enthalten ist oder ergänzt werden kann.
  • Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen – so vermeiden Sie Diskussionen im Schadensfall.

Haftpflicht im Pflegeheim

Zieht der Mensch mit Demenz in ein Pflegeheim, sollte die private Haftpflichtversicherung nicht vorschnell gekündigt werden.

  • Manche Heime haben Sammelversicherungen für ihre Bewohnerinnen und Bewohner, diese sind aber oft nicht so umfassend wie ein eigener Vertrag.
  • Prüfen Sie daher genau, welche Schäden abgedeckt sind.

Eine gute Haftpflichtversicherung mit Deliktsunfähigkeitsklausel nimmt Angehörigen eine große Sorge – sie schützt vor hohen Kosten und gibt Sicherheit im Alltag mit Demenz. 

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