Jeder ist gut beraten, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, wer an seiner Stelle Entscheidungen treffen darf für den Fall, dass man dazu nicht mehr selbst in der Lage ist. Vielfach übernehmen nahe Verwandte, Angehörige und Freunde die Rolle derjenigen, die Kraft einer Vollmacht für Menschen mit Demenz sorgen.
Zu den Themen Vollmacht und Testament finden Sie im Wegweiser Informationen auf dieser Seite.
Schwierig wird es dann, wenn eine Vollmacht nicht für das Wohl des Vollmachtgebers eingesetzt wird. Häufig geht es um das Vermögen der Betroffenen, die sich gerade bei einer bestehenden Demenz kaum wehren können. Andere Angehörige haben häufig das Gefühl, nichts tun zu können gegen den Missbrauch einer Vollmacht. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, eine sogenannte Kontrollbetreuung (§ 1820 Absatz 3 BGB) einzusetzen. Diese Person überprüft, ob die vom Vollmachtinhaber getroffenen Entscheidungen durch die erteilte Vollmacht gedeckt sind und dem Wohl des Betroffenen dienen.
Im vergangenen Jahr hat sich ein Verein gegründet, der zum Thema informiert: unter www.vollmachtmissbrauch.de finden Betroffene und Angehörige weitere Informationen.