Menschen mit einer Demenz benötigen in der Regel ab einem gewissen Zeitpunkt Unterstützung bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Aufgaben. Die Pflegeversicherung trägt teilweise die dabei entstehenden Kosten.
Gabriele Hetz vom Medizinischen Dienst Bayern erläutert in ihrem Vortrag, ab wann Menschen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und einen Pflegegrad haben. Ergänzend geht sie darauf ein, wie die Antragstellung und die Pflegebegutachtung ablaufen.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie der Anmeldung befinden sich in dem PDF-Dokument der Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben.
Einen ersten Überblick über den Ablauf sowie Tipps zur Vorbereitung bietet unser aktueller Blogbeitrag „Begutachtung durch den Medizinischen Dienst“.